Hausratversicherung

  • Ich habe eine Hausratversicherung bei der ARAG, für die noch die VHB 74 gilt. Hierin ist eine Glasbruchversicherung eingeschlossen, die sich nicht separat kündigen lässt.
    Ein Wechsel / Abschluss einer neuen Hausratversicherung ist m. E. auch deshalb sinnvoll, da seinerzeit einige Sachverhalte noch nicht versicherbar waren.
    Ist es sinnvoll, die VHB 74 mit der derzeit gültigen VHB 2016 zu vergleichen, um sicher zu gehen, dass ich mich bei einem Neuabschluss nicht verschlechtere? Oder ist ein Vergleich gar nicht möglich?

  • Hallo,


    natürlich ist selber Aufschlauen immer gewinnbringend. Das Problem können Sie aber mit weniger Aufwand lösen. Geben Sie die alten Bedingungen der ARAG Ihrer neuen Versicherung oder Vermittler und lassen sich bestätigen, dass Sie mit den neuen Bedingungen in keinem Punkt schlechter gestellt werden; außer Glasbruchversicherung, an der Sie wohl kein Interesse mehr haben, wenn ich richtig verstanden habe.


    Gruß Pumphut

  • @raimogebhardt


    Hat Sie denn die ARAG bisher nie angesprochen,den Vertrag auf neuere und bessere Bedingungen umzustellen?
    Die Glasbruchvers.deckt nur normal Verglasungen aber,keine Mehrscheibenisolierverglasungen.Auch hätte man
    die Glasvers.ausschließen können.Der Beitragssatz hätte um 0,4 %o gesenkt werden können.Aber Sie sollten
    die VHB 74 vergessen.Es wurde in den meisten Fällen nur ZEITWERT entschädigt, um ggf den Neuwertanteil zu
    erhalten musste Hausrat neu angeschaft werden.


    In den heutigen Bedingungen wird der Wiederbeschaffungswert (Neuwert)entschädigt ohne Neuanschaffung von
    Hausrat.Sie könnten also mit der Entschädigung auch eine Weltreise machen.


    Gruß
    tumpet