Hallo Finanztip-Team,
ich habe vor einigen Wochen zum 30.06 gekündigt und mit Übergabe der schriftlichen Kündigung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt. Nun weigert sich mein Arbeitgeber einerseits ein vorläufiges Arbeitszeugnis auszustellen und andererseits mir das endgültige Zeugnis erst zum 30.06 zu überreichen.
Hat mein derzeitiger Arbeitgeber wirklich das Recht mir keinerlei Zeugnis bis zum 30. Juni auszustellen?
Vielen lieben Dank vorab!