Arbeitszeugnis

  • Hallo Finanztip-Team,


    ich habe vor einigen Wochen zum 30.06 gekündigt und mit Übergabe der schriftlichen Kündigung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt. Nun weigert sich mein Arbeitgeber einerseits ein vorläufiges Arbeitszeugnis auszustellen und andererseits mir das endgültige Zeugnis erst zum 30.06 zu überreichen.


    Hat mein derzeitiger Arbeitgeber wirklich das Recht mir keinerlei Zeugnis bis zum 30. Juni auszustellen?


    Vielen lieben Dank vorab!

  • Na ja, könnte ja sein, dass du in den letzten Wochen noch irgend etwas machst, was dne Eindruck von dir stark isn Negative kehren würde.... Das ist ein übliches Druckmittel der ARbeitgeber, dich bis zum Ende gefällig zu halten. Ein Zeugnis ausstellen muss er dir aber.

  • Hallo,


    nein – Ihr Arbeitgeber hat kein Recht, Ihnen das Zeugnis zu verweigern.


    Sie haben als Arbeitnehmer nach § 109 I 1 GewO »bei« und nicht erst »nach« Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Gemeint ist nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus welchem Grund auch immer absehbar ist.


    Der Anspruch auf ein Zeugnis entsteht bereits mit Kündigungs-Zugang, auch wenn Sie gekündigt haben. Der Arbeitgeber muss Ihnen Zeit zur Stellensuche gewähren. Die wäre verschwendet, wenn Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen kein aktuelles Zeugnis beilegen können.


    Allerdings ist in diesem Zusammenhang streitig, ob Sie während Ihrer Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nur ein Zwischenzeugnis beanspruchen können, weil Ihre Leistung und Ihr Verhalten in diesem Zeitraum für das Zeugnis noch maßgebend sein können. Andererseits wird auch vertreten, dass Sie schon mit Beginn der Kündigungsfrist ein Zeugnis über Führung und Leistung und nicht lediglich ein Zwischenzeugnis fordern können.


    Ihr Arbeitgeber muss Ihnen also auf jeden Fall schon jetzt ein Zeugnis ausstellen. Er kann das als Zwischenzeugnis machen, dann müssen Sie aber später ein Endzeugnis bekommen.


    Auszug aus dem Gesetz: § 109 GewO – Zeugnis(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.…


    Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
    Viele Grüße,
    Britta

  • Hallo.


    Mein direkter Vorgesetzter hat seinen Arbeitsvertrag gekündigt. Aus diesem Grund habe ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis) beantragt. Inzwischen hat mein Vorgesetzter unsere Firma bereits verlassen. Daher stellt sich mir die Frage, wer mein Arbeitszeugnis unterschreiben soll. Ist die Unterschrift des Personalleiters in Ordnung oder sollte ich die Unterschrift eines fachlichen Vorgesetzten verlangen?

  • Es muss jemand unterschreiben, der die Handlungsvollmacht dafür hat.


    Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, dass den Rechtskreis des Arbeitgebers verlässt.
    Deshalb muss jemand unterschreiben, der vertretungsberechtigt oder zumindest für diesen Bereich bevollmächtigt ist.
    Bei einem Personalleiter können Sie unterstellen, dass er Arbeitszeugnisse unterschreiben darf.

  • Wie schon gesagt, es muss jemand sein. der die Handlungsvollmacht dafür hat. Nach meinem Praktikum in einem Großunternehmen hatte ich das Zeugnis mit dem Unterschrift des Personalleiters bekommen, in einem Kleinunternehmen hat es mein Vorgesetzte selber erstellt und unterschrieben.Also, am liebsten in der Personalabteilung fragen. Wenn dein Teamleiter gekündigt hat, unterzeichnet der Abteilungsleiter das Zegnis als der nächste in der Hierarchie.

  • st die Unterschrift des Personalleiters in Ordnung oder sollte ich die Unterschrift eines fachlichen Vorgesetzten verlangen?

    Die Personalabteilung unterschreibt normalerweise das Zeugnis. Natürlich es hängt von der Firma ab und wer dein Betreuer ist/war.