Streitwert Darlehenswiderruf negative Feststellungsklage

  • Huhu


    Der BGH hat ja entschieden, dass eine negative Feststellungsklage a la "es wird festgestellt, dass zum zeitpunkt des widerrufs noch ein betrag in höhe von X € geschuldet wird" zulässig ist.


    Wie steht es hier mit dem Streitwert? Gibt es hier Urteile des BGH?


    Das OLG Nürnberg hat sich nun darauf spezialisiert, die Differenz zwischen dem Betrag X und den gesamten Zahlungen die bis zur regulären Beendigung
    noch zu leisten wären anzunehmen. Dies ist meist ein erheblich geringerer Betrag als die Zins- und Tilgungsleistungen bis Widerruf, was auch das Kostenrisiko erheblich verringern würde. Das OLG Frankfurt weist entsprechende Entscheidungen des LG Frankfurt hingegen zurück und nimmt die Zins- und Tilgungsleistungen bis Widerruf auch hier als Streitwert.


    Da Streitwertbeschlüsse des OLG ja nicht durch den BGH überprüft werden dürfen, ist hier der Willkür Tür und Tor geöffnet.



    Kennt jemand eine ausdrückliche Entscheidung des BGH über den Streitwert einer negativen Feststellungsklage?