Kostenlose Schufa-Auskunft

  • Hallo,
    ich habe vor ca. einem Monat, nach Lektüre des Finanztip-Newsletters, online eine kostenlose Schufa-Auskunft bestellt.
    Bislang ohne jede Antwort.
    Ist das die Regel, oder wie lange dauert es bis eine Antwort übermittelt wird?
    VG GMan

  • Bevor Du etwas bei der SCHUFA bestellen kannst,ist es notwendig Dich zu registrieren.


    Danach bestellst Du dann und bekommst Zugangsunterlagen zu Deiner Auskunft etc innerhalb von ca.5 Werktagen.


    Das ganze ist reichlich umständlich(mit PIN Vergabe etc)!!


    Die kostenlose Auskunft steht Dir offiziell für 30 Tage zur Verfügung.


    Kündige rechtzeitig per Post;Du bekommst eine Bestätigung.


    Bei mir hat die SCHUFA vor einigen Tagen meinen Zugang bereits nach 28 Tagen gekündigt.Zu einer Verlängerung war sie nicht bereit,aber man hat mir einen kostenlose Datensatz per Post versprochen.


    Ich bin schon ganz gespannt,ob die Zusage auch eingehalten wird......

  • @GMan
    Ich checke alle 2 Jahre meine Einträge. Da die Schufa an der kostenlosen Auskunft nicht verdient, scheint sie Anträge eher langsam zu bearbeiten.


    Es gibt noch einen zweiten Weg an die Schufa Auskunft zu kommen, ein Formular, ohne den von @IanAnderson2 beschriebenen Account. Ist Hier beschrieben. Man bekommt zwar auf dem Formular angeboten für eine Premium Auskunft zu bezahlen. Das darf man natürlich nicht ankreuzen.

  • so wie @chris2702 mache ich es auch: kostenlose Auskunft anfordern ohne Account etc.
    Kam bisher immer recht flott, dafür dass es kostenlos ist (~2-3 Wochen)
    Mache ich übrigens nicht nur bei Schufa sondern auch bei den anderen "Großen". Gab hierzu mal einen Artikel bei der Stiftung Warentest

  • Habe das vor wenigen Monaten für mich und meine Frau gemacht: Es hat jeweils ca. zwei Wochen gedauert. Ich habe jeweils die kostenlose Auskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Einen Scan vom Ausweis habe ich jeweils nicht hochgeladen.

  • Das Bundesdatenschutzgesetz gibt es NICHT mehr!


    Es wurde durch die sicherlich bekannte DSGVO(gültig seit Ende Mai 2018) ersetzt.


    In deren Artikel 15 ist Art und Umfang der Auskunftserteilung geregelt.


    Ich hatte NACH Registrierung einen Monat vollständigen,unbegrenztenund kostenlosen Zugang und noch dazu die Möglichkeit,zu allen Daten mit einem R(=Rückfrage) Begründungen für den Eintrag zu bekommen.


    Wichtig ist,daß rechtzeitig und schriftlich gekündigt wird,da andernfalls ein 12monatiges Abo zu €3,95 pro Monat zustandekommt.

  • Meine Meinung als interessierter Laie....


    Nach meiner Meinung legt Artikel 12 der DS-GVO fest, dass Auskünfte nach Artikel 15 grundsätzlich innerhalb eines Monats erteilt werden müssen. Wenn die Schufa eine Fristverlängerung in Anspruch nehmen möchte, muss auch das nach dem Artikel 12 innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Nach einem Monat sollte also spätestens irgendeine Antwort vorliegen.


    Im Zweifel muss man vermutlich den Zugang der Auskunftsanforderung beweisen, was schwierig sein wird. Oder gibt es schon Urteile zur Beweislast?


    Ich persönlich würde ein paar Tage vergehen lassen, bis die Monatsfrist um mindestens eine Woche überschritten ist (wegen Postlaufzeiten usw.). Danach schriftlich an die Beantwortung erinnern, auf die Frist gemäß Artikel 12 der DS-GVO aufmerksam machen und das ursprünglich versendete Auskunftsverlangen als Kopie beifügen.
    Selbst wenn das ursprüngliche Auskunftsverlangen auf dem Postweg verloren gegangen ist: Die Schufa sollte nach meiner Meinung spätestens das Erinnerungsschreiben in ein Auskunftsverlangen umdeuten und fristgemäß innerhalb eines Monats beantworten. Ob man das Erinnerungsschreiben als Einschreiben schickt, ist eine persönliche Entscheidung...


    viele Grüße
    erdnuss

  • Hallo
    Ich habe das über den Finanztip-Link und online gemacht. Dazu musste man keinen Benutzeraccount erstellen, sondern nur die entsprechenden Vorgaben auf der Kostenlos-Seite ausfüllen und mit einer Kopie des Ausweises der Schufa mit <Senden> zukommen lassen.
    GMan

  • Hallo @erdnuss
    Man bekommt eine Sendebestätigung nach Absenden angezeigt. Wobei natürlich nur abgesendet werden kann, wenn alles ordnungsgemäß ausgefüllt wurde. Aber keine Bestätigung per E-Mail.

  • Bei der von mir weiter oben beschriebenen Vorgehensweise wurde alles(dh.jeder einzelne Schritt) vollkommen transparent per eMail dokumentiert.


    Das traf auch auf meine sämtlichen Nachfragen zu einzelnen Einträgen zu.