Steuer Werbungskosten absetzen

  • Hallo,


    ich mache erstmals eine Steuererklärung, aber je länger ich dran sitze, umso unklarer wirds ?( . Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.


    1) In den Jahren vorher hab ich keine Steuererklärung abgegeben. Kann ich Arbeitsmittel, die ich in diesen früheren Jahren gekauft habe, jetzt in der ersten Steuererklärung mit dem Restwert abschreiben oder sind diese Investitionen verloren?


    2) Was ist mit Fachliteratur die ich in früheren Jahren für privaten Gebrauch gekauft habe (in der Afa Tabelle hab ich die nicht gefunden, irgendwer hat behauptet 10 Jahre Nutzungsdauer, aber ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt). Kann ich die jetzt bei beruflicher Nutzung Umwidmen und mit dem Restwert weiter abschreiben?


    3) Gruppiert man Arbeitsmittel unter 487,90 € im Formular oder muss man für jeden Posten eine eigene Zeile schreiben?


    4) Muss man selbst den angesetzten Wert der Arbeitsmittel auf den Anteil beruflicher Nutzung reduzieren oder gibt man den vollen Kaufpreis an und der Finanzbeamte schätzt das dann je nach Investitionsgut und Branche?

  • Hallo @Pete99,


    wenn Sie bisher nicht verpflichtet waren eine Steuererklärung abzugeben (und es auch jetzt noch nicht sind), können Sie dies für die letzten 4 Jahre rückwirkend tun (falls sich das für Sie lohnt.)


    Die konkrete Frage nach den Arbeitsmitteln kann ich leider nicht beantworten, könnte mir aber vorstellen, dass es geht. Aber glauben ist ganz sicher nicht wissen...


    Viele Grüße
    Elias

  • Hallo Elias,


    danke für den Hinweis, es ist bereits eine rückwirkende Steuererklärung. Die Frage ist, ob ich dort mit dem (fiktiv in den Vorjahren) abgeschriebenen Restwert anfangen darf.


    Zu 2) Fachliteratur darf man nicht zusammenfassen, außer bei Enzyklopädien u.Ä.
    Zu 3) nicht selbständig Nutzbares zusammenfassen und gemeinsam über Nutzungsdauer abschreiben