Freiwillige GKV nach PKV: Wie lange muss ich versicherungspflichtig angestellt sein?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe im Forum schon ähnlich Fragen und Antworten durchforstet aber keine präzise Antwort herausfinden können. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir der eine oder andere unter Beachtung der neuesten gesetzlichen Regelungen einen Hinweis geben könnte. Da ich momentan so wenig verdiene, dass ich im Aufstocker ALGII bin, kann ich mir leider keinen Anwalt leisten. Jedoch habe ich momentan wieder Aufträge, sodass ich in 2 Monaten kein ALG mehr beziehen werde, sondern mit meinem geringen Einkommen haushalten werde, bis ich mich auf dem Arbeitsmarkt etabliert habe.
    Ich bin 30 Jahre und habe 2016 mein Studium abgeschlossen (während des Studiums war ich über meinen Vater in der PKV mitversichert und von der GKV befreit). Schon während des Studiums habe ich über Gewerbeschein selbstständig gearbeitet und diese Selbstständigkeit nach Abschluss des Studiums ausgebaut, ich habe mich also erneut PKV versichert bei einer anderen PKV, war nie GKV versichert. Leider sind die PKV Tarife trotz des angeblich günstigsten Tarifs bei meiner Versicherung und hohem Selbstbehalt immer noch so hoch, dass es meine geringen Einkünfte direkt auffrisst und ich mir nun Gedanken mache, wie ich in die GKV komme. Ich möchte mich gerne für eine gewisse Zeit (wie lange muss das sein?) versicherungspflichtig anstellen lassen (zu 100 %, sodass die Selbstständigkeit in der Zeit einfach ruhen würde) und würde nach einer gewissen Zeit zurück in die Selbstständigkeit und mich weiterhin freiwillig gesetzlich versichern, sodass ich dann nur noch den Mindestbeitrag von 171 zu zahlen hätte (der meines Wissens nach 2019 im Rahmen des GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf 171 halbiert wird + Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse). Anmerken möchte ich, dass ich fast nie zum Arzt gehe (ich arbeite in der Gesundheitsbranche und bin idR nicht krank und beziehe keine Leistungen).


    Besten Dank für Ihre Hilfe!
    L.