Stromzähler Wechsel -> Kündigung vom Versorger

  • Im Zuge der Altbaurenovierunghabe ich im Juni freiwillig ein Smartmeter installieren lassen. Letzte Wochekam ganz unerwartet und unbegründet eine 'Bestätigung der Kündigung' des Stromversorgers YS, bei dem ich seit01.01.2018 einen günstigen Tarif/Vertrag hatte, aufgrund des Zählerwechsel. 'Neue Drehstromzähler' könnten nicht versorgt werden; ich müsse mir einen neuen Anbieter suchen. Schreiben vom 26.07.2018 mitBegründung erhielt ich per Post am 30.07.2018 mit Kündigung zum 07.08.2018.Konnte ich überhaupt nicht nachvollziehen.
    Auf Nachfragen (langeWarteschleifen und immer andere Ansprechpartner) bestätigte mir eine'Beraterin', dass es sich wohl um ein Versehen im System handelnmüsse und ich doch weiterhin Strom beziehen könnte. DieKündigung sei nicht mehr rückgängig zu machen - aber ich könnte den neuenVertrag ab 08.08.2018 laufen lassen; eine Bestätigung käme sofort per Email.Kam sie auch - allerdings sollte der Strom nun ca 25% (!) mehr kosten als inmeinem ursprünglichen Vertrag.
    Ein weiterer Anruf, wieder einenanderen 'Berater' - und man sagte mir, da könne man 'leider' nix machen. Dannein letzter Versuch. Hier wurde mir dann angeboten, dass, wenn ich den neuenVertrag akzeptiere, ich am Jahresende eine Gutschrift zum Ausgleich bekäme.Diese Zusage wollte ich allerdings schriftlich haben BEVOR ich mich vertraglichbinde. Genau DAS ginge aber laut 'Berater' nicht; da müsste ich schon Vertrauen haben...Vertrauen???
    Ich war und bin noch sehrverärgert - trotzdem muss mir umgehend einen neuen Anbieter suchen - ab sofortund zu wesentlich schlechteren Konditionen (soviel für's Budget).
    Aus meiner Sicht wurde derZählerwechsel zum Anlass für eine Kündigung seitens des Versorgers genommen.Abzocke pur - oder Betrug?
    Und wie kann man sich als Verbraucher dagegen wehren?
    Also Vorsicht bei Zählerwechsel! Dies ist sicher keine Einzelfall.

  • Hallo WW8,
    es gibt keinen Grund, dass der Versorger den Vertrag kündigt, weil der Stromzähler gewechselt wurde. Aber das hat das Unternehmen ja auch eingeräumt. Dass das Unternehmen die Kündigung aufgrund eines eigenen Fehlers nicht zurücknimmt, ist deren Entscheidung. Erfolgt die Kündigung grundlos und entstehen Ihnen in der Folge höhere Kosten - weil Sie beispielsweise in die Ersatzversorgung fallen - können Sie die Mehrkosten dem alten Versorger in Rechnung stellen. Schreiben Sie eine ihm das und wenn er darauf nicht eingeht, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie.


    Viele Grüße