Steuerklassen nach Heirat

  • Hallo,


    sicher wurde das Thema schon tausend mal durchgekaut, ich wollte aber trotzdem mal direkt fragen und hoffe ihr könnt mir helfen. ?(


    Wir haben gerade geheiratet und wollen nun eigentlich die Steuerklassen wechseln. Mein Mann in die 3 und ich in die 5. Ich arbeite zur Zeit in Teilzeit 30 Stunden und verdiene von unserem Gesamt-Monats-Bruttoeinkommen circa 45% und er dementsprechend 55%. Man sagt ja, dass sich die Steuerklassen 3 und 5 erst bei einer Verteilung von 60/40% des Gesamteinkommens lohnen. Allerdings kriegt mein Mann auf das gesamte Jahr verteilt nochmal circa 13.000€ Provisionen, sodass er bei der Jahresrechnung auf ein Einkommen von über 62% unseres Gesamt-Jahres-Bruttoeinkommens kommen würde und ich nur auf 38%. Ist es in diesem Fall nun besser in die 3/5 zu gehen oder in die 4/4 zu gehen? ?(


    Ich hoffe, ihr könnt nachvollziehen, was ich meine und uns vielleicht einen kleinen Tipp geben?
    Uns wäre es am liebsten am Monatsende mehr raus zu haben und nach der Steuererklärung auf Plus-Minus-Null zu kommen, eine Nachzahlung wollen wir natürlich nicht.


    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!!! :thumbup:


    LG, Christin

  • Ein ganz wichtiger Hinweis: Die Steuerklassen haben KEINEN Einfluss auf die Höhe der letztendlich zu zahlenden Einkommenssteuer! Sie haben lediglich Einfluss auf die Höhe der Vorauszahlungen (auch Lohnsteuer genannt).


    Wenn du schreibst, du willst am Monatsende mehr raushaben, aber keine Nachzahlung leisten, so geht das nicht auf. Wenn ihr monatlich netto mehr rausbekommt, als es eigentlich der Fall sein sollte (gesamthaft betrachtet), so wird dies in der Steuererklärung dann wieder neutralisiert, sprich ihr müsst nachzahlen.


    Allenfalls bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld) kann die Steuerklassenwahl noch eine Rolle spielen, in Bezug auf die Höhe dieser Leistungen.

  • Hallo @Calla3107, willkommen in der Community.


    Beim BMF gibt es einen Lohnsteuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml


    Da habe ich Eure Daten (3.000 bzw. 4.750 brutto p.m., unter Einrechnung der Provisionen) eingegeben. Im Monat kommen rund 55 Euro bei III/V mehr raus. Sofern Ihr Werbungskosten / Sonderausgaben und keinen Freibetrag im Vorfeld beantragt habt sollte es auch eher zu einer Erstattung als zu einer Nachzahlung kommen.


    Wenn Ihr es genau wissen wollt könnt ihr eine fiktive Steuererklärung mit einer Steuersoftware machen.Ich arbeite mit dem Wiso Steuer Sparbuch, das es als kostenlose Demo gibt. https://www.buhl.de/c-j/wiso-sparbuch-2018/

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten und Tipps.
    Das werde ich mir mal ansehen.
    @lieberjott Mein Elterngeld läuft nur noch bis Mitte September, das lohnt sich jetzt wahrscheinlich nicht mehr da irgendwas zu melden, oder?! Und vor allem, bekommt man dann mehr Geld, wenn man in der 5 ist?! Sonst bekommt man ja quasi in der 5 weniger? ;)

  • Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld bezieht sich auf den 13 (?) wöchigen Erwebszeitraum vor Mutterschutz. Daher wird sich eine Veränderung der Steuerklassen nicht mehr auf die Höhe des Elterngeldes aus. Dazu gibts hier im Forum auch bereits einige Beiträge.