Freiwillig versichert in der GKV als Selbstständiger: Muss ich Einkommen offen legen?

  • Muss ich als freiwillig Versicherter mein Einkommen gegenüber der GKV offen legen oder reicht der Hinweis, dass ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreite?
    Kann die GKV mich zwingen den Einkommensbescheid zuzusenden?

  • Ich persönlich sage seit Jahren meiner KV, wenn wieder das dämliche Formular kommt, dass ich auch dieses Jahr wieder über der BeitragsbemGrenze bin und daher wieder den Höchstbeitrag zahle. Einen Bescheid habe ich noch nie eingereicht.
    Er wurde dann auch nicht angefordert.


    Ich bezweifle dass die den haben dürfen wenn ich keine Verringerung beantrage. Er wäre ja nur von Nöten, wenn ich die einkommensabhängige Festsetzung des Beitrags möchte.


    Ich hatte der Kasse auch mal vorgeschlagen, dass sie mir immer den Höchstbeitrag abbuchen können und ich mich melde, falls ich mal weniger zahlen will. Habe dann die Auskunft bekommen, dass sie verpflichtet sind mir jedes Jahr den Bogen zukommen zu lassen und ich einfach ankreuzen soll, dass ich über der BBMG verdiene. Weitere Unterlagen seien dann nicht nötig...

  • Hier noch etwas Nachweise dazu entnommen aus der offiziellen Verlautbarung des GKV Spitzenverbands zur Beitragsbemessung:


    https://www.gkv-spitzenverband…hler_siebte_Aenderung.pdf


    Unter § 6 Abs. 5 steht:


    (5) Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen.

    Und unter § 7 Abs. 3


    (3) Für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V). Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, sind diese als beitragspflichtige Einnahmen heranzuziehen, mindestens jedoch für den Kalendertag 1/40 der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV).

    D.h. für mich wenn Du nichts einreichst, dann musst Du immer den Höchstsatz zahlen. Hast Du ja auch nichts dagegen. Von daher bedarf es keiner Nachweise.

  • Kann ich so bestätigen, wer nix sagt und/oder nachweist, der ist für die Kasse ein Großverdiener.


    Nur wenn die tatsächlichen Verhältnisse von dieser Arbeitshypothese abweichen, muss man Nachweise vorlegen.