Lohnt sich private Photovoltaik-Anlage und ggf. wie mit Steuer umgehen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun ein erstes Angebot vom Solateur vorliegen: 6,3kWp ohne Batteriespeicher. Strom soll selbst für das EFH verbraucht werden und der Überschuss über 20 Jahre zu 12ct ins öffentliche Stromnetz zurückfließen. Einen Speicher möchte ich derzeit bewusst nicht.
    Investitionsvolumen ca. 12.000 Euro.


    1.) Modell 1 Unternehmer: sollte man sich beim Finanzamt als Unternehmer einstufen lassen und damit einen Investitionsabzugsbetrag beantragen und 40% vom Kaufpreis als Betriebsausgabe absetzen? Abschreibung der Anlage über viele Jahre. Rückerstattung der Umsatzsteuer, hier ca. 2.300,-.


    2.) Modell 2 Kleinunternehmer: Liegt der Umsatz mit der Photovoltaik unter 17.500 Euro im Jahr, kann er seinen Strom ohne Zahlung und Berechnung von Umsatzsteuer ins öffentliche Netz einspeisen, man muss seinen Eigenverbrauch nicht umsatzversteuern, verzichtet aber auf die Steuervorteile des Unternehmers.


    Hat jemand ein vergleichbares Modell am Laufen und kann berichten oder empfehlen?

  • Hallo,
    zu diesem Thema gibt es einen Ratgeber: https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/ In diesem finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.
    Anmerken möchte ich noch, dass das Investitionsvolumen für 6,3 kWp ziemlich hoch ist. Holen Sie unbedingt noch weitere Angebote ein. Weitere Informationen - auch zu Stromkosten und Anlagenpreisen - finden Sie hier: https://www.finanztip.de/photovoltaik/


    viele Grüße

  • Sehr geehrte Frau Rutschmann,


    wir haben 2020 eine kleine PV-Anlage auf dem Dach unseres selbst bewohnten Reihenhaus montieren lassen. Hauptmotiv war die CO2-Reduzierung bei der Produktion der Energie, dies besonders hier im Bereich des rheinschen Braunkohleabbaues und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Folgen.

    Wir betreiben die Anlage als Unternehmer und haben erst einmal für den Regelsteuersatz optiert. Die Umsatzsteuer für Kauf / Montage wurde im Sinne des Vorsteuerabzuges erstattet und nun wird der Eigenverbrauch nachräglich mit der Umsatzsteuer belastet.

    Soweit in Ordnung, nachvollziehbar und entspricht den Regelungen im Steuerrecht.


    Jetzt möchte ich gerne mein Problem darstellen.

    Nach einem Anwendungserlass des Bundesministerium für Finanzen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von PV-Anlagen (UStAE Abschnitt 2.5, Absatz 15) wird der Wert einer selbst produzierten und vor Ort für private Zwecke verbrauchte KWh zur Berechnung der Umsatzsteuer in den Fällen eines Zukaufes von Strom bei einem EVU durch den Leistungspreis (LP) und dem anteiligen Grundpreises (GP) ermittelt.

    Dies führt aber nun dazu, dass durch die Einbeziehung des Grundpreises (zeitabhängige Pauschale, nicht verbrauchsabhänig, für Netzstellenbetrieb, Netzentgeltmesspreis, administrativier Aufwand, Gewinn, etc.) der Wert einer Kilowattstunde mit zunehmender Einsparung des Zukaufs überpropotional steigt.

    Im Extremfall würde bei Zukauf von nur einer Kilowattstunde diese einen Wert von z.B. GP 135,00 € plus LP 0,25 € = 135,25 € haben. Wird dies zur Grundlage zur Berechnung der Umsatzsteuer bei einer nachträglichen Versteuerung gemacht, hier z.B. bei 1.000 kW (Eigenverbrauch), bedeutet dies:


    1.000 x 135,25 x 0,19 = 25.697,50 € Umsatzsteuer/Jahr.


    Dies kann doch nur zur Folge haben, man wählt nicht den Regelsteuersatz, sondern die Kleinunternehmerregelung oder man sorgt durch eine intelligente Steuerung des Verbrauchs für einen möglichst hohen Zukauf, was die Rendite einer PV-Anlage und das von mir Eingangs erläuterte Ziel einer CO2-Reduzierung völlig ad absurdum führt.


    Können Sie mir bei dieser Problematik einen Tip geben. Bei dieser Problematik werden wir wohl darauf verzichten müssen, die Produktion von Strom durch PV-Anlage, Mikro-Windkraft und Verbrauchsreduzierungen durch innovative Technik und Verhaltenmodifizierungen zu senken.


    Ich bedanke mich im Voraus.

    MfG Michael L

  • Moin Michael,

    es gibt 3 Möglichkeiten den Eigenverbrauch zu ermitteln.

    1. Das Finanzamt erlauben es, dass man für den Eigenverbrauch pauschal 20 Cent je kWh bei der Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen ansetzt.

    2. Der zu versteuernde Eigenverbrauch kann auch anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt werden. Das ist der Preis, den man bezahlen muss, wenn aus dem Netz des Energieversorgers Strom bezogen worden ist.

    3. Die Finanzverwaltung lässt die Ermittlung des Eigenverbrauchs bei einer Photovoltaikanlage auch nach den Herstellungskosten zu. Dazu sind die Betriebsausgaben inklusive Abschreibung und Zinsen zu ermitteln und der prozentuale Anteil des Eigenverbrauchs.

    Beispiel: Betriebsausgaben (Abschreibung 800 EUR, Zinsen 250 EUR, sonstige Ausgaben 400 EUR = gesamte Betriebsausgaben 1.450 EUR) mal Eigenverbrauch (15 %) = zu versteuernder Eigenverbrauch 217,50 EUR.


    Auf den zu versteuernden Eugenverbrauch fällt dann noch die Umsatzsteuer an, wenn man denn Vorsteuer berechtigt ist.


    Nachzulesen auf http://www.steuern.de


    Gruß Uwe

  • Lieber Uwe, vielen Dank für deine Antwort und Erklärungsversuch.


    Vielleicht habe ich mich bei der Beschreibung des Problems etwas zu umständlich ausgedrückt. Es geht mir erst einmal nur um die umsatzsteuerliche Bewertung des Eigenverbrauchs, also nicht um die Gewinnermittlung und eventuelle Einkommenssteuer.


    Nach dem Anwendungserlass des Bundesministerium für Finanzen wird zur Wertermittlung einer selbst produzierten und als Eigenentnahme selbst verbrauchten Kilowattstunden bei Zukauf von Strom von einem EVU der Leistungspreis und anteilig der zu bezahlende Grundpreis zugrunde gelegt.


    Dies führt halt bei geringen zugekauften Strommengen zu einem unrealistisch hohen Preis je Kilowattstunde und in der Folge zur extrem hohen Belastung durch die Umsatzsteuer.

    Im Extremfall: 1 kWh für 0,25 € plus Grundpreis 135,00 €, also 135,25 € als Wert einer Kilowattstunde zur Ermittlung der nachträglich zu entrichtenden Umsatzsteuer auf die kostenfreie Wertabgabe des Eigenverbrauchs.


    Das Schreiben des Ministeriums ist unter folgendem Link einzusehen:

    https://www.bundesfinanzminist…ovoltaik-KWK-Anlagen.html


    Für mich ist die Konsequenz erst einmal die, einen weiteren Ausbau zu stoppen und die Menge des zugekauften Stromes nicht weiter absinken zu lassen. Dies gilt solange, wie ein Wechsel zur "Kleinunternehmerregelung" nicht möglich ist.


    Ich halte nach meinem Verständnis die im Schreiben des Ministerium dargelegte Berechnung für sachlich falsch. Bei geringem Zukauf von Strom führt die Einbeziehung des pauschalen Grundpreises halt zu einer überproportionalen Preissteigerung und zu einer fatal hohen Vorderung der nachträglich zu entrichtenden Umsatzsteuer.


    ... oder verstehe ich die Regelungen zur Umsatzsteuer hier falsch?


    Ein Beispiel ist auf Seite 5 des Schreibens aufgeführt. Hier geht das Ministerium vom Zukauf von 1.100 kWh aus. Wenn aber nur noch 100 / 10 / oder sogar nur noch 1 kWh zugekauft wird, trifft mein Extremfall zu, oder?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    Michal

  • Moin Michael,

    wenn mehr als 90 Prozent des selbst erzeugten Stroms in den Eigenverbrauch gehen, fällt keine Mehrwehrsteuer an. Dann geht das Finanzamt davon aus, dass kein unternehmerisches Ziel vorhanden ist. Dann fällt auch der Vorsteuerabzug weg.

    Ist nachzulehsen bei Finanztip unter Steuern und Photovoltaik.

    Gruß Uwe

  • Hallo,


    ich möchte Freunde dabei unterstützen, sich dem Thema Photovoltaikanlage zu nähern. Für mich war es bislang kein Thema, deshalb habe ich keine Ahnung.


    Sie haben dieses Angebot gefunden: Photovoltaik pachten Macht sowas Sinn? Sie heizen mit Strom, haben einen gewaltigen Strombedarf >10.000kwh/a


    Hat jemand ein paar Links, mit denen man sich gut in die Themen "Durchführung" und "Rentabilität" einarbeitet?


    Danke:)

  • Pachtmodelle gibt es inzwischen viele. Es ist ein Weg, jedoch will der Verpachtende auch Geld verdienen.

    Ich persönlich bin für die Eigenfinanzierung, habe vor 20 Jahren meine 1. PV-Anlage und im Februar meine 3. Anlage gebaut.

    Heute macht die Netzeinspeisung keinen Sinn mehr, da der Einspeisepreis derzeit nur noch rund 7 Cent beträgt. Die PV-Anlage mit Stromspeicher zum Eigenverbrauch muss heute das Ziel sein. Ich werde im Laufe des Jahres wohl mindestens 90 Prozent des Eigenverbrauchs vom Dach holen. Bevor man investiert sollte jedoch eine genaue Information und Berücksichtigung eigener Bedüfnisse stehen. Eine PV-Anlage ist kein Leasingauto.

  • Danke Uwe Vinke


    Was ist eine übliche Bandbreite der Stromerzeugung? Wie gesagt verbrauchen meine Freunde >10.000 kwh, wir im fünf Personenhaushalt ohne Heizstrom gerade mal 3000.


    Mir ist klar, dass du ohne irgendwas zu wissen zu Dachfläche und Investbereitschaft nichts sagen kannst. Wieviel Strom erzeugst du denn in kwh? Einfach mal als Referenz?

  • Dem schließe ich mich mal an... Ich habe die Tipps im verlinkten Beitrag von Frau Rutschmann gelesen und mir über einen der Anbieter Angebote geholt, bin aber null zufrieden.

    Bei einem knapp 160m2-Dach wurden mir trotz der Vorgabe "Dachfläche ausnutzen" 6 kwp angeboten, trotz der Vorgabe "Kauf" Mietangebote usw...


    Zum Thema pachten: Der Kuchen ist bei der Variante Kauf und der Variante Pacht gleich groß, der Verpächter will allerdings ein Stück abhaben. Ich für meinen Teil will dann lieber den ganzen Kuchen ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Hallo Chris,

    ich habe eine 7,2 kWp-Anlage mit Hochleistungsmodulen und Moduleinzelsteuerung sowie einem 8 kWh-Speicher. Kosten rund 21T Euro.

    Im März wurden 529 kWh produziert, davon gingen 41% in den Eigenverbrauch, der zu 93% (217 kWh) vom Dach kam. Im April wurden 808 kWh produziert, davon gingen 22% in den Eigenverbrauch, der zu 97% (181 kWh) vom Dach kam.

    Unser Jahresstromverbrauch liegt bei 2200 kWh, ohne Heizung. Für unseren 2-Personen-Haushalt ist die Anlage zu groß, aber ich habe sie bewusst für eine fünfköpfige Familie ausgelegt.


    Beim Heizen mit Strom sehen die Zahlen ganz anders aus, da im Sommer die Sonnenstunden länger sind, aber im Winter geheizt werden muss. Hier sind Anlagen- und Speichergröße genau zu betrachten. Bedenken sollte man derzeit, dass beim Einbau einer Wärmepumpenheizung auch die PV-Anlage mit Speicher im Rahmen der Heizungsmodernisierung gefördert wird.


    Ich würde eine neutrale Energieberatung nutzen und nichts überstürzen.


    Der steuerliche Teil ist ein anderes Thema, denn nichts ist umsonst, auch nicht der Eigenstrom.

  • Also wir haben eine "Stink Normale" 4,5 kWp Anlage in S-H am laufen und kommen im März auf 415 kWh und im April auf 575 kWh Erzeugung.

    Wir haben bewusst auf einen Speicher verzichtet weil der sich bei uns nicht im Ansatz amortisieren würde. Denn unser Speicher hat 2 x 4 Räder und steht im Carport ;)


    Wir kommen damit im März auf ca. 40 % und im April auf 59 % Autarkie auch ohne festen Speicher.


    Und wir haben so ein "Mietmodell".

    Aber auch hier gibt es große Unterscheide wie diese Modell ablaufen und wie Flexibel diese Modelle sind. Auch hier sollte man genau vergleichen.

    Wir wollten auch erst kaufen, hatten dazu 9 verschiedene Angebote auf dem Tisch, haben aber trotzdem gemietet.

    Warum?
    a) war es bei uns schlicht unmöglich einen Anbieter zu finden der für 1200-1300 € netto pro kWp Leistung installiert obwohl wir ein "Parade-Dach" haben.

    b) haben wir die 10.000 € Investitions-Summe (das war das Budget) anders genutzt in dem wir sie in unsere Fällige Anschlußfinanzierung haben einfließen lassen und dadurch einen niedrigeren Beleihungswert erreicht haben. Sprich günstigeren Zinssatz bei geringerer Hypothek = trotz Miet-Modell in der Summe mit Hypothek weniger monatliche Belastung für die nächsten 10 Jahre.

    Nach 10 Jahren haben wir die Vertragliche Option die Anlage zum Festpreis abzulösen.

    Wenn wir also mit dem Haus durch sind, dann sind die letzten 5000,- € eher Peanuts ;)


    Und ja, mieten/pachten ist immer teurer. Das ist auch uns bewusst.

    Man muss halt auch nur mal gucken wo man das zu Inveterierende Kapital hernimmt oder was man alternativ damit machen könnte, so wie bei uns z.B.

    Und wir wollten halt jetzt etwas machen, zumal die beiden BEV schon in der Pipeline waren.

  • Wenn mit Stromspeicher geliebäugelt wird und man gleichzeitig nicht alles selbst koordinieren möchte, gibt's auch eine interessante Lösung von Sonnen (https://sonnen.de/).


    Pachtlösungen lohnen sich m.E. nicht auf lange Zeit, können aber sicher Sinn ergeben, wenn man direkt was will, ohne groß zu investieren und vielleicht auch nicht die Arbeit mit Angebotssuche etc. will. Da würd ich auch beim regionalen Versorger schauen, die haben oft solche Lösungen.

  • Wer allein auf die Wirtschaftlichkeit setzt, sollte die Finger von einer PV-Anlage lassen. Für 10T Euro kann ich nichts Vernünftiges für die nächsten 30 Jahre erwarten. Für mich zählt die Nachhaltigkeit in der Zukunft.

    Meine 1. PV-Anlage kostete 5.200 Euro pro kWp und ich wurde belächelt. Seither nutze ich die Energie der Sonne als Solarthemie und Photovoltaik. Nur mit eigenem Handeln gibt es Veränderung.

  • Wer allein auf die Wirtschaftlichkeit setzt, sollte die Finger von einer PV-Anlage lassen. Für 10T Euro kann ich nichts Vernünftiges für die nächsten 30 Jahre erwarten. Für mich zählt die Nachhaltigkeit in der Zukunft.

    Meine 1. PV-Anlage kostete 5.200 Euro pro kWp und ich wurde belächelt. Seither nutze ich die Energie der Sonne als Solarthemie und Photovoltaik. Nur mit eigenem Handeln gibt es Veränderung.

    Ist das tatsächlich so? Bisher habe ich immer die Ansicht gehört, die Anlage finanziert sich 10 Jahre selbst und danach hat man 10 Jahre Erträge, solange die Einspeisevergütung läuft.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wer allein auf die Wirtschaftlichkeit setzt, sollte die Finger von einer PV-Anlage lassen. Für 10T Euro kann ich nichts Vernünftiges für die nächsten 30 Jahre erwarten

    Für 10T € bekommst du heute alles was man braucht, mit aktuellster Technik vom Marktführern incl. Garantien für bis zu 25 Jahre.

    Keine Ahnung worauf die Aussage das man dafür nichts bekommt beruht, aber das höre ich in meinen 2 Jahren Recherche zum aller ersten mal.


    Amortisation ist auch heute noch locker nach 12-14 Jahren möglich beim Kauf. Also ist auch die wirtschaftliche Seite noch immer gegeben. Der Eigenverbrauch rückt nur immer mehr in den Fokus durch die sinkende Einspeisevergütung.

    Allerdings nicht wenn man "Spielerein" wie Moduloptimierer, Speicher etc. im Paket hat. Das lohnt bis heute bei den meisten nicht. Zumindest finanziell, den Grünen-Fußabdruck mal außen vor gelassen.


    Bei unserem Nachbar war die Anlage damals auch Sau teuer im Gegensatz zu heute, allerdings gab es dafür auch 20 Jahre lang um die 40 Cent je KWh.

  • Die mir bekannten Anlagen rechnen sich sehr unterschiedlich. Habe mich aber nie für die Technik, den Preis und die Einspeisevergütung interessiert. Gute Anlagen amortisieren sich schon in etwa 10 Jahren, wobei die Liquidität für die Steuer und die Tilgung draufgeht. Über hat man 10-15 Jahr nichts.


    Der neuste Spaß: PV Anlagen mussen im


    https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR


    registriert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen schauen da offensichtlich hinein. Seit Jahresanfang tritt Folgendes auf:


    Da Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Rentner in der GKV beitragspflichtig sind werden Beitragsbescheide für die letzten 4 Jahre erlassen. Rund 20% des Gewinns der PV-Anlage an die GKV abzudrücken macht nicht wirklich Spaß.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Bei einer Einspeisevergütung von 50Cent oder 57Cent, wie ich sie für die 1. Anlage für 20 Jahre bekommen habe und für die 2. Anlage noch bis 2024 bekomme, rechnen sich die alten PV-Anlagen sicherlich.

    Bei derzeit 7 Cent je kWh Einspeisevergütung rechnet sich selbst eine Investition von 10T Euro zur Volleinspeisung nicht. Kostengünstig ist dies eine Anlage mit 6kWp, die bei optimaler Ausrichtung, ohne Verschattung, in einer sonnenigen Region bei besten Voraussetzungen etwa 6000kWh pro Jahr produziert. Das macht eine Einspeisevergütung von 420 Euro im Jahr. Nach 20 Jahren sind die Investitionskosten nicht erreicht.


    Die Steuerabschreibung ist nur hilfreich zur Gewinnreduzierung, wenn denn Gewinn erzielt wird und eine hohe Eigensteuer anfällt.


    Alle Altanlagen fallen nach 20 Jahren aus der Einspeisevergütung. Das haben die meisten Anlagenbetreiber vergessen. Bei mir ist das schon geschehen. Nun erhalte ich 2Cent pro kWh. Das macht für meine alte 2,4kWp-Anlage nun etwa 44 Euro im Jahr, vorher waren es 1100 Euro.


    Maßgeblich ist das Erneuerbare Energiengesetz (EEG). Ziel ist die PV-Nutzung zum reinen Eigenverbrauch.


    Solange Recourcenverbrauch nicht fiskalisch auf alle Güter und Dienstleistungen bilanziert wird, werden Investitionen in Nachhaltigkeit kurzfristig immer unwirtschaftlich sein.

    Zum Beispiel: Der Resourcenverbrauch (CO2-Preis) für den Transport von Kleidung aus Asien wird nicht in den Preis eingerechnet. Wäre es so, wäre die Kleidung teurer, könnte für diesen Preis dann aber in Europa hergestellt werden.


  • Alle Altanlagen fallen nach 20 Jahren aus der Einspeisevergütung. Das haben die meisten Anlagenbetreiber vergessen. Bei mir ist das schon geschehen. Nun erhalte ich 2Cent pro kWh. Das macht für meine alte 2,4kWp-Anlage nun etwa 44 Euro im Jahr, vorher waren es 1100 Euro.

    Um so wichtiger ist diese alten 100% Einspeiser umzustellen auf Eigenverbrauch und nur Überschuß Einspeisung.

    Mit den vermiedenen Kosten des Reststromes sind auch Altanlagen profitabel.