Ich hab da mal 2 Fragen bzgl. der Bearbeitungsgebühr sowie der 4% Zinsen pro Jahr (BGH-Urteil)
Ich habe 2005 einen Kredit über eine Laufzeit von 2 Jahren, also bis 2007, abgeschlossen.
1. Frage: Kann ich die 4% Zinsen pro Jahr für die Bearbeitungsgebühr nur für die Laufzeit von 2 Jahren (2005 - 2007) oder von 2005 - 2014 (10 Jahre) zurückfordern?
2. Frage: Wie verhält sich das mit der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr + Zinsen mit meinen noch laufenden Auto-Kredit der 2008 abgeschlossen wurde und erst 2015 endet?
Für die Beantwortung Danke ich schon im Voraus.