Pensionszusage aktueller Ratgeber zur Betriebsrente

  • Hallo,


    im aktuellen Ratgeber zur Betriebsrente habe ich gelesen, dass bei einer Pensionszusage nur der Ehepartner Anspruch auf eine Leistung hat in Höhe von 55% bzw. 60% der Rente, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Ich dachte biser, dass es hier folgende Rangfolge gibt:


    Ehepartner
    Kindergeldberechtigte Kinder
    Gleichgeschlechtliche Partner
    Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft


    Falls niemand vorhanden ist bekommen die Erben max. Euro 8.000 ausbezahlt, den Rest erhält die Versichertengemeinschaft!


    Kann mir da jemand helfen?


    Danke


    B.M.

  • Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die bAV zu gestalten. Die beschriebene Absicherung des Ehepartners und/oder der kindergeldberechtigten Kinder ist nicht der Standard, es gibt aber wohl Gestaltungsmöglichkeiten, die im Zweifelsfall aber auch etwas kosten. s. https://www.finanztip.de/betri…rsvorsorge/betriebsrente/


    Wenn schon ein bAV vorhanden ist einfach mal in die entsprechende vertragliche Regelung schauen.