Hallo,
im aktuellen Ratgeber zur Betriebsrente habe ich gelesen, dass bei einer Pensionszusage nur der Ehepartner Anspruch auf eine Leistung hat in Höhe von 55% bzw. 60% der Rente, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ich dachte biser, dass es hier folgende Rangfolge gibt:
Ehepartner
Kindergeldberechtigte Kinder
Gleichgeschlechtliche Partner
Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Falls niemand vorhanden ist bekommen die Erben max. Euro 8.000 ausbezahlt, den Rest erhält die Versichertengemeinschaft!
Kann mir da jemand helfen?
Danke
B.M.