einmaliger Nebenverdienst/Erlös bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld

  • Hallo zusammen,


    Unter https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-nebenverdienst/habe ich folgenden Sachverhalt beschrieben entdeckt:



    Beispiel 1: Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 700 Euro und einem Nebenverdienst in Höhe von 165 Euro, kommt es zu keiner Kürzung. Gesamteinkommen: 865 Euro.



    Beispiel 2: Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 700 Euro und einem Nebenverdienst in Höhe von 250 Euro, werden 85 Euro (250 minus 165) vom Nebenverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Gesamteinkommen: 865 Euro.


    FRAGE:
    Wie erfolgt das Anrechnen auf das Arbeitslosengeld?
    Wie sähe ein Beispiel 3 aus bei Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 € und dem einmaligen Erlös als nebenberuflich Gewerbetreibender in Höhe von 3.500 € ? (durch den einmaligen Verkauf einer Charge von 750 gleichen Artikeln):


    Beispiel 3 (?): Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro und einem Nebenverdienst in Höhe von 3.500 Euro, werden 3.335 Euro (3.500 minus 165) vom Erlös auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bedeutet das dann ein Gesamteinkommen in Höhe von 3.335 €? oder 3.665 € (3.500 plus 165 Freibetrag)?


    Vielen Dank im Voraus.