Rentenabschlag

  • Guten Abend,


    ich bin Jahrgang 1960 und könnte mit 64 Jahren und 4 Monaten nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Meine Regelaltersgrenze würde ich mit 66 Jahren und 4 Monaten erreichen. Ich möchte aber mit 63 Jahren in Rente gehen. Zu dem Zeitpunkt habe ich die 45 Jahre bereits erreicht (wenn ich weiter berufstätig bin). Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen: die Differenz von 63 Jahren bis 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 40 Monate = 12 %) oder die Differenz zwischen 64 Jahren und 4 Monaten zu 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 24 Monate = 7,2 %)?
    Freundliche Grüße
    gabiausbaerlin

  • So leid es mir tut, aber es sind die 40 Monate.


    Alles was vor 63+X ist, ist nicht mehr "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", somit spielen die 45 Jahre auch keine Rolle mehr.


    Es geht dann um die "Altersrente für langjährig Versicherte" und bei der berechnen sich die Abschläge anhand der Zeitspanne von Rentenbeginn bis Erreichen der Regelaltersgrenze. In dem geschilderten Fall eben 40 Monate.


    Allenfalls beim Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Grad der Behinderung von mindestens 50 kämen niedrigere Abschläge zum Tragen.

  • Und wenn man wie ich, mit Abschlag von 17,1% in Rente gegangen ist, hat man die Möglichkeit über viele Jahre eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten. Da braucht man keine Abgeltungsteuer zahlen.
    Einkünfte kann man gegebenenfals so steuern, dass keine Einkommensteuer anfällt.
    Gruß


    Altsachse

  • Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die drohenden Abschläge ganz oder teilweise durch zusätzliche Beiträge auszugleichen.


    Ist aber die Frage, ob man das wirklich will, da man für den vollen Ausgleich kostentechnisch im Bereich von Neuwagen ist.


    Im Zweifel dazu einmal beraten lassen, das macht die Deutsche Rentenversicherung auch ganz kostenlos. Sich dagegen entscheiden kann man hinterher immer noch, aber die finanziellen Eckdaten sind dann bekannt.