Guten Abend,
ich bin Jahrgang 1960 und könnte mit 64 Jahren und 4 Monaten nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Meine Regelaltersgrenze würde ich mit 66 Jahren und 4 Monaten erreichen. Ich möchte aber mit 63 Jahren in Rente gehen. Zu dem Zeitpunkt habe ich die 45 Jahre bereits erreicht (wenn ich weiter berufstätig bin). Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen: die Differenz von 63 Jahren bis 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 40 Monate = 12 %) oder die Differenz zwischen 64 Jahren und 4 Monaten zu 66 Jahren und 4 Monaten (insgesamt 24 Monate = 7,2 %)?
Freundliche Grüße
gabiausbaerlin