Dauerhaft in der GKV bleiben auch nach beendigung der Arbeitslosigkeit

  • Hallo liebe Community,
    Mit großen Interesse habe ich den Artikel gelesen. Vielen Dank an den Autor!


    Da ich von dem Konzept der PKV nicht mehr überzeugt bin (anderes Diksussionsthema ;) ) würde ich somit gerne die Arbeitslosigkeit nutzen langfristig in die GKV zu wechseln.


    Somit werde ich, obwohl ich schon mehr als 5 Jahre in der PKV versichert bin, keinen Antrag stellen, dass ich mich von der GKV Versicherungspflicht befreien lassen will und trete somit in die GKV ein.


    Hier meine Frage:
    Ist es richtig, dass wenn ich zum 1.10.2018 mit Beginn der Arbeitslosigkeit in die GKV wechsle, dass ich dann dort auch verbleiben kann, wenn ich zum Beispiel eine Beschäftigung zum 1.1.2019 aufnehme, die auch wieder über der BBG liegt? Das heißt ich muss nach Beendigung der Arbeitslosigkeit nicht wieder zurück in meine PKV, richtig?


    Ein paar Zusatzinfos:
    ich bin seit mehr als 5 Jahren in der PKV. Ich bin derzeit 43 Jahre alt.
    Meine Firma nimmt derzeit einen massiven Stellenabbau vor und als leitender Angestellter wäre ich vermutlich über kurz oder lang mit einer Kündigung konfrontiert gewesen. Also habe ich zum 30.9.2018 eine Aufhebung vereinbart.
    Noch habe ich nichts Neues und so droht mir zum 01.10.2018 mir erst Mal und erstmals die Arbeitslosigkeit.


    Gruss,
    Nic