Britische BAV vs. harter Brexit (Friends Provident)

  • Hallo,


    ich mache mir Sorgen um eine BAV, die ich Ende 2012 abgeschlossen habe.
    Es handelt sich um eine Friends Plan Business aus dem Hause Friends Provident.


    Ich habe gerade gelesen, dass im Falle eines harten Brexits Britische Lebensversicherungen (u.a. auch Friends Provident) nicht mehr auszahlen können.
    Aussage von FP: Es ändert sich erstmal nichts.
    Stimmt das?


    Darüber hinaus mache ich mir große Sorgen, dass ich mich bei diesem Produkt habe über den Tisch ziehen lassen.
    Ich zahle monatlich 200 in Form der Endgeldumwandlung ein.
    Abzüglich der 5% Garantie, wären das 190€ montl.
    In den ersten 6 Jahren gehen – wie bei vielen fondgebundenen Produkten – hohe Abschlusskosten ab, erst im Anschluss sind die Fondkäufe hoch.


    Ich habe mich für dieses Produnkt entschieden, da Renditen durch den Fond (Protected Growth Funds) damals attraktiv schienen.
    Seit einem Jahr wird jedoch nur noch in Renten investiert, damit der Fond weniger volatil und besser planbar ist.
    Ich habe schlicht die Sorge, dass ich mit den Renten nur mickrige Gewinner erwirtschaften werden und nur das Unternehmen und am Ende der „Berater“ profitieren.


    Ich habe heute hier zum Brexit-Problem gelesen und dass es die Chance z.B. mit der Interressengemeinschaft Widerruf die Chance auf Rückabwicklung gibt.
    Habe das Gefühl, das es ein weiterer Bauernfänger ist, der sich versucht an aussichtslosen Fällen zu bereichern?


    Für Meinungen wäre ich sehr dankbar.


    VG

  • Wenn man feststellt, dass man in der Vergangenheit durch falsche Entscheidungen Geld verloren hat, sollte man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen. Ich habe auch Rentenversicherungen mit Verlust gekündigt, weil es schlicht Fehlentscheidungen der Vergangenheit waren. Mir fiel die Vorstellung schwer, Jahrzehnte Geld in einen Vertrag zu pumpen, in den ich das Vertrauen verloren hatte.


    Ich kenne mich weder mit o.g. Police noch mit Brexitfolgen aus. Aber einen 6 Jahre laufenden Vertrag zu beenden dürfte dir nicht die Chance vernichten, sorgenfrei alt zu werden.

  • Hallo parolo,



    aus Ihren eigenen Recherchen und den Ihnen vorliegenden Verbraucher- und Produktinformationen haben Sie sicherlich bereits erkannt, dass Friends Provident International ein Handelsname ist, unter dem die Friends Provident Life Assurance Limited außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig wird.



    Leider eine schlechte Nachricht vorab: M.E. müssen Sie weitere Recherchen durchführen oder sich beraten lassen.



    Folgende Recherchegebiete fallen mir ad hoc ein:



    1.) Identität des Versicherers, zustellfähige Adresse, Aufsichtsbehörde(n)


    Soweit für mich erkennbar hält Friends Provident keine Zweigniederlassung in Deutschland vor, sondern betreibt ihr Geschäft in Deutschland über einen Repräsentanten.


    Andere Versicherer aus dem Vereinigten Königreich, z.B. die Standard Life Insurance Limited betreiben ihr erlaubnispflichtiges Geschäft in Deutschland als sogenannte EU-/EWR-Versicherer (man spricht in diesem Zusammenhang auch vom europäischen Pass oder dem Single-Licence-Prinzip). Um in Deutschland das Versicherungsgeschäft betreiben zu können, muss das Notifikationsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist die Heimataufsichtsbehörde zu kontaktieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Notifikationsverfahrens kann der Versicherer in Deutschland tätig werden. Ein Zulassungsverfahren in Deutschland muss nicht durchgeführt werden. Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit müssen Versicherer die Vorschriften des Allgemeininteresses in Deutschland (General Good Requirements) einhalten. Das alles ist bei der Standard Life Assurance Limited passiert, d.h. es handelt sich um einen EU-/EWR-Versicherer der durch die Prudential Regulation Authority im Vereinigten Königreich zugelassen und dort beaufsichtigt wird. Die deutsche Zweigniederlassung untersteht finanzaufsichtsrechtlich ebenso der Prudential Regulation Authority. Die Rechtsaufsicht wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) wahrgenommen. Das macht die Sache zumindest bei einigen Angelegenheiten einfacher.


    Das ist bei der Friends Provident Life Assurance Limited offensichtlich anders gelagert und das sollte geklärt werden.


    Genauso wichtig ist es herauszufinden, ob eine „belastbare“ Anschrift / Korrespondenzanschrift ausfindig zu machen ist, d.h. ob an eine solche Anschrift rechtswirksam und „nachweisbar“ Schriftstücke (Willenserklärungen) versendet werden können. Sämtliche Optionen lösen sich nämlich schnell in Luft auf, wenn man eine „Widerrufserklärung“ nicht ordnungsgemäß zustellen kann. Das Internet ist voll mit Kommentaren zu dieser Zustellungsproblematik.



    2.) EU-Austritt des Vereinigten Königreichs („BREXIT“)


    Bekanntlich stimmten bei dem Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 51,89 % der Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“). Die britische Premierministerin Theresa May leitete den Austrittsprozess gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung an den Europäischen Rat rechtlich wirksam in die Wege. Damit ist nach der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt für März 2019 zu rechnen. Nach Angaben der britischen Regierung soll der Austritt am 29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit rechtskräftig werden. Während einer Übergangsphase bis 2021 soll Großbritannien alle EU-Regeln einhalten und weiter Beiträge zahlen, aber in EU-Gremien keine Mitsprache mehr haben.



    Es sollte demzufolge (mindestens) in einer Situationsanalyse die anstehende Situation und die daraus folgenden Aufgaben erfasst werden.


    Fragen in diesem Zusammenhang sind (Auswahl):


    [*]Was ist der weitere Ablauf?


    [*]Was sind die Folgen?


    [*]Welche Abweichungen liegen vor?


    [*]Welche Veränderungen sind vorauszusehen?


    [*]Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?


    [*]Welche Chancen bieten sich?


    [*]Was sind die derzeitigen Auswirkungen?


    [*]Gibt es eine Deadline?


    [*]Was ist die zukünftige Bedeutung?


    [*]Wann müssen wir beginnen?


    [*]Welche Aufgabe hat die größte Bedeutung?


    [*]Was wird zu einem späteren Zeitpunkt am schwierigsten zu lösen sein?


    [*]Wo verschärfen sich die Umstände schneller?



    Aus meiner eigenen Beratungspraxis weiß ich, dass es im Vereinigten Königreich einen Financial Services Compensation Scheme (in etwa: Entschädigungsfonds) gibt, der immer dann eintritt, wenn Ansprüche auf Entschädigung wegen finanzieller Schwierigkeiten des Versicherers „ausfallen“. Hier wäre zu prüfen, ob das auch nach Vollzug des BREXITS der Fall ist.



    3.) Optionen zur Änderung des Vertrages


    Mir ist nicht ganz klar, ob Sie die Rahmenbedingungen von bAV-Produkten verstehen. Wenn nein, sollten Sie hierzu weitere Recherchen anstellen. Der Friends Planbusiness beinhaltet (in den engen Grenzen einer bAV-Struktur) Optionen zur Änderung des Vertrages (Rückkauf/Kündigung, Beitragspause u.a.). Diese Optionen sollten Sie durchrechnen oder durchrechnen lassen (Vorteilhaftigkeitsvergleich) und insbesondere auf die rechtlichen und steuerlichen Wirkungen hin untersuchen. Das gilt auch für den Widerruf mit seinen besonderen Wirkungen.



    4. Zum Schluss einige Worte zu dem Angebot von Herr Roland Klaus bzw. der Interessensgemeinschaft Widerruf


    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient vermeintlich als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannter wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor von Büchern. Das Wort „kostenlose Prüfung“ macht mich bereits skeptisch. Fragen Sie bei Herrn Klaus konkret nach: Wer führt die kostenlose Prüfung durch (sie oder eine Rechtsanwaltskanzlei)? Wer den Widerruf? Was ist die Erfolgsquote konkret bei Friends Provident-Produkten? Welche Gebühren muss ich in der Folge an Rechtsanwälte zahlen? Was ist mein Risiko? Fungiert Herr Klaus oder die Interessensgemeinschaft als sogenannter Tippgeber? Wenn ja, welche Tippgeber-Gebühr erhalten sie? Welche Interessenskonflikte bestehen auf der Seite von Herrn Klaus und der Interessensgemeinschaft usw.?


    Der Artikel in wallstreet:online basiert auf vielen Annahmen und Vermutungen. Das erkennen Sie an der häufigen Verwendung von Konjunktiven („könnte“, „dürfte“, „sollte“ usw.). Mich überzeugt der Artikel insofern nicht.



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html). Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern istmeine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Zur "Rechtsberatung" in dieser Community sagt Finanztip folgendes ("Rechtsberatung" in der Community


    „Nein, eine verbindliche und individuelle Rechtsberatung kann innerhalb dieser Gemeinschaft nicht erfolgen (…) Wenn hier jemand Anwalt, Rechtspfleger, Versicherungsberater und/oder Hobby-Experte ist, kann sie/er sich mit seinem Wissen ratgebend einbringen. Ein Rat ist genau das, was das Wort besagt: Eine persönliche Empfehlung aufgrund eigener Erfahrung oder eigenen Wissens.



    Die tatsächliche, individuelle Rechtsberatung kann das aber nicht ersetzen. Es gibt also einen Unterschied zwischen "ich rate Dir zu abc wegen xyz" und "ich bin Anwalt, wenn Du meinen Tipps folgst, wirst definitiv Du keine Klage am Hals haben und ich hafte auch dafür". (…)
    Es ist jedem Nutzer frei, unseren Empfehlungen oder denen von anderen Mitgliedern zu folgen. Bei kritischen Fällen oder unklaren Fragestellungen, bzw. besonders wenn es um viel Geld geht, raten wir generell immer zu einer Überprüfung durch einen für diese Situation berechtigten Berufsträger.“



    Mit besten Grüßen

  • Dem wäre nur hinzuzufügen, dass eine bAV (betriebliche Altersversorgung) ein paar Besonderheiten kennt:


    Sie sind nicht Versicherungsnehmer, sondern Ihr Arbeitgeber.


    Es gibt Nachteile zu beachten, wenn man die Verträge auflösen will.