Brexitfolgen bei Unitised With-Profit-Produkten von Standard Life, Clerical Medical usw.

  • Brexit: Vorabinformationen zu Problemen mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten (Standard Life Freelax, Best Basic, Freelax Junior, Clerical Medical With-Profit-Produkte u.a.)




    ich möchte Sie auf folgende Problemstellungen im Zusammenhang mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten hinweisen:


    1.) Bestandsverwaltung / Vertragskontinuitätsproblematik ab 29.03.2019 (betritt alle Verträge)


    Bereits am 21.12.2017 hatte die eiopa (European Insurance and Occupational Pensions Authority als die europäische Regulierungsbehörde) in einer „Opinion“ auf die Problematik der sogenannten Vertragskontinuität und Bestandsverwaltung von Versicherungsverträgen hingewiesen.



    In dieser „Opinion on service continuity in insurance in light of the withdrawal of the United Kingdom


    from the European Union “ heißt es, ich zitiere: “ 2.6. Without taking mitigating actions before the withdrawal, insurance undertakings will usually not be able to ensure the continuity of their services with regard to such cross-borderinsurancecontracts, whichmaypreventthemfrom fulfilling these contracts. (…) 2.7. The policyholders and beneficiaries of these cross-border insurance contracts will be exposed to significant uncertainty, for a prolonged period as cases relating to the continuation of the insurance service may be considered by national courts.”



    Mit dem Ausstieg aus der EU (am 29.03.2018) verlieren die Versicherer aus dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit des sogenannten Passporting. Damit dürfen diese Versicherer das Bestandsgeschäft nicht mehr weiterführen. Gravierender ist jedoch, dass über den Brexit-Ausstiegs-Termin hinauslaufende Versicherungsverträge in rechtlicher Hinsicht nichtig werden und nicht länger bedient werden können (z.B. keine Renten- oder Kapitalauszahlungen, keine Einzahlungen).


    Das Problem ist den Verantwortlichen im Vereinigten Königreich natürlich schon länger bekannt. Im Dezember 2017 hatte die Bank of England das Thema bereits aufgegriffen. Auch die nationale Aufsichtsbehörde der Versicherer hat sich mit dem Thema beschäftigt.



    Nur: eine politische Lösung gibt es bis heute nicht.



    Dazu aus einer Rede von Frau Nausicaa Delfas, Executive Director of International bei der FCA, Financial Conduit Authority: Sie sagte folgendes zu dem gleichen Thema: „There are ‘cliff edge’ risks we face in relation to contract continuity. Our analysis suggests that these primarily relate to insurance contracts and derivatives. The FPC has estimated that 10 million UK policyholders and 38 million EEA policyholders could be affected; and that around a quarter of derivatives contracts – £26 trillion worth – could be affected. (…) Our view is that where any of these contracts extend beyond March 2019, the UK and the EU must, together, create contractual certainty, either through an implementation period or by some other means. If this is not achieved, there is a risk that some of these contracts could not be appropriately serviced – in concrete terms, insurers may not be permitted to pay out claims on policies, and derivatives users may not be able to manage the risks of their positions. This would not enhance the integrity of markets, nor serve the interests of consumers, either in the UK or in the EU.”



    Die eiopa hatte bereits im Dezember 2017 entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen und eingefordert (siehe Punkt 3. - Ensuring service continuity oder oben genannten Opinion).



    2.) Beabsichtigter Verkauf des Europa-Geschäfts für Altersvorsorge- und Sparanlageprodukte von der Standard Life Aberdeen an Phoenix (betrifft nur Standard Life-Versicherungsnehmer)


    Welche Teile des Geschäfts sollen verkauft werden? Die Elemente des Versicherungsgeschäfts, die an die Phoenix Group


    übertragen werden, sind:


    ØDer Spread/Risk-Bestand – Produkte, die den Kunden als Investitionsrendite eine garantierte Verzinsung bieten, zum Beispiel Rentenversicherungen


    ØDie geschlossenen Bestände des britischen Privatkundengeschäfts – Geschäft, das vorwiegend vor der Demutualisierung gezeichnet wurde


    ØDas britische Privatkundengeschäft, ohne die Privatkunden-Plattformen und 1825


    ØDas britische Geschäft für betriebliche Altersvorsorge – Entwicklung und Verwaltung, Policenverwaltung und operative Unterstützung von Renten-, Spar- und Betriebsrentenprodukten für britische Arbeitgeber und ihre Beschäftigten


    ØEuropa – Geschäft für Altersvorsorge- und Sparanlageprodukte in Irland, Deutschland und Österreich ´



    Damit sind alle Versicherungsnehmer von With-Profit-Policen in Deutschland direkt und unmittelbar betroffen.



    Was ist zu tun?


    Es sollten potentielle Probleme im Zusammenhang mit der „Vertragskontinuität“ und dem Verkauf des Europa-Geschäfts für Altersvorsorge- und Sparanlageprodukte von der Standard Life Aberdeen an Phoenix analysiert werden. Mögliche Fragen und Analysepunkte sind:


    1.) Potentielle Probleme auflisten


    2.) Zukünftige unerwünschte Abweichungen erkennen.


    3.) Wissen und Erfahrung verwenden


    4.) An welchem potentiellen Problem sollten wir zuerst arbeiten?


    5.) Welches potentielle Problem wird voraussichtlich den größten Schaden verursachen?


    6.) Die Größe des Risikos bestimmen.


    7.) Wahrscheinlichkeit und Tragweite jedes potentiellen Problems notieren. Wie wahrscheinlich ist dieses potentielle Problem? (Wahrscheinlichkeit)


    8.) Welchen Schaden kann es voraussichtlich anrichten? (Tragweite). Mit Hoch, Mittel, Niedrig (±) markieren.



    Parallel sind entsprechende Auskünfte über bereits erfolgte Maßnahmen bei den Versicherern einzuholen und zu bewerten. Erst danach (Analyse und Auskünfte) sollten Entscheidungen zu bzw. über die bestehenden Policen getroffen werden.



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    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



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    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.

  • Informationsseite der Europäischen Kommission zu den laufenden Brexit-Verhandlungen



    Sehr geehrte Damen und Herren,



    die Europäische Kommission stellt auf einer eigenen Unterseite Informationen zu den laufenden Brexit-Verhandlungen bereit (Ablauf der Verhandlungen nach Artikel 50 und Grundsätze für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union).



    Die Sprache ist überwiegend deutsch. Einige Dokumente werden jedoch nur in englischer Sprache veröffentlicht.



    https://ec.europa.eu/commission/brexit-negotiations_de



    Für die Inhaber (Versicherungsnehmer) von britischen With-Profit-Policen ist die Seite sehr zu empfehlen.



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  • Und noch ein Hinweis: die Deutsche Welle hat eine eigene Themenseite zum Brexit mit vielen wertvollen und aktuellen Informationen. Die Themenseite finden Sie hier:


    https://www.dw.com/de/themen/brexit/s-42108563



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    oder Vollständigkeit dieser Informationen.





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    versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller,
    anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen.
    Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder
    Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese
    Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind
    zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich,
    Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen,
    Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.





    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und
    Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare
    Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut
    verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und
    Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste,
    die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden
    Veröffentlichung ergeben.





    Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine
    Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder
    sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.





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  • Brexit: Probleme mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten (Standard Life Freelax, Best Basic, Freelax Junior, Clerical Medical With-Profit-Produkte u.a.) – wann wurden die britischen Versicherer aufgefordert, einen Notfallplan für einen “harten Brexit” aufzustellen?




    Oft werde ich gefragt, ob die „Schelte“ und Kritik an den britischen Versicherer überhaupt berechtigt sei, denn sie wären ja schließlich auch von den politischen Ereignissen (eines möglichen harten Brexits) überrascht worden. Manche wollen es dann auch konkreter wissen: Wann wurden die britischen Versicherer aufgefordert, einen Notfallplan für den harten Brexit zu erstellen?



    Die Antwort ist relativ einfach. Ich zitiere aus einem Artikel in der Börsen-Zeitung. Der damalige Chief Risk Officer, Raj Singh sagte dort am 23.06.2017 zu diesem Thema:



    „Ende 2016 sind wir (die britischen Versicherer) von den einheimischen Regulatoren aufgefordert worden, einen Notfallplan für einen harten Brexit aufzustellen.“



    Daran müsste sich die Frage anschließen, ist objektiv gesehen genug Zeit (von Ende 2016 bis August 2018) um sich auf einen harten Brexit vorzubereiten? Die Frage versuche ich in einem Folgebeitrag zu beantworten.



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  • Brexit: Probleme mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten (Standard Life Freelax, Best Basic, Freelax Junior, Clerical Medical With-Profit-Produkte u.a.) – der Weg zur Entscheidung



    Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht „den Weg“ zur einer guten und informierten Entscheidung Für oder Gegen die Umsetzung vertraglich vereinbarter oder gesetzlich vorgegebener Optionen (z.B. Teilauszahlung, Rückkauf/Kündigung, Beitragsferien, Verrentung usw.) in Bezug auf ein With-Profit-Produkt (bzw. einer entsprechenden Police) im aktuellen Umfeld gibt. Den Weg, den ich in dieser Artikelserie aufzeige, ist der Weg, den ich selber einschlagen würde, wenn ich Versicherungsnehmer wäre.



    1. Schritt - Basisberechnungen


    Bevor man zur eigentlichen Entscheidung ganz am Ende des Weges gelangt, sind m.E. einige Basisberechnungen notwendig. Dazu gehören beispielsweise:


    1.) Berechnung des internen Zinsfußes unter Berücksichtigung der vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge und der garantierten Kapitalabfindung zum Ablaufdatum.


    2.) Berechnung des Internen Zinsfußes unter Berücksichtigung der vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge und des garantierten Rückkaufswertes zum Stichtag der Bewertung.


    3.) Berechnung des Internen Zinsfußes unter Berücksichtigung der vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge und der illustrierten Kapitalabfindung zum Ablaufdatum (unter Annahme einer jährlichen Verzinsung in Höhe von x%) und ggf. weiterer Zinsszenarien.


    4.) Berechnung des internen Zinsfußes als „beitragsfreie Rendite“ oder im Szenario „Beitragsferien“.


    5.) Berechnung des internen Zinsfußes unter Berücksichtigung der vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge und der zum Rentenbeginn garantierten Rente auf eine individuelle Lebenserwartung.



    usw.



    Alternativ zum internen Zinsfuß können auch Barwertbetrachtungen herangezogen werden.



    Mit den Basisberechnungen legt man somit die Grundlage. Die Berechnungen sind für eine spätere Entscheidung ein wichtiges Element, da einem ansonsten das „quantitative“ Element im Entscheidungsprozess fehlt.



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    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.



    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



    Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.



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    Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht „den Weg“ zur einer guten und informierten Entscheidung Für oder Gegen die Umsetzung vertraglich vereinbarter oder gesetzlich vorgegebener Optionen (z.B. Kapitalauszahlung, Teilauszahlung, Beitragsferien, Beitragsfreistellung, Verrentung, Kündigung/Rückkauf u.a.) in Bezug auf ein With-Profit-Produkt (bzw. einer entsprechenden Police) im aktuellen Umfeld gibt. Den Weg, den ich in dieser Artikelserie aufzeige,ist der Weg, den ich selber einschlagen würde, wenn ich Versicherungsnehmer wäre.



    2. Schritt – Technische Fragen beantworten


    Der nächste Schritt ist die Beantwortung vieler, eher grundsätzlicher und technischer Fragen, die aber Einfluss auf die Auswahl von Optionen und die Entscheidungsfindung an sich haben werden.


    Hier eine Auswahl an Fragen:


    1.) Standard Life-Policen: Welche Optionen stehen mir zur Verfügung und welche habe ich überhaupt aktiviert? Z.B. „Low Start“, „Beitragsdynamik“, „Zuzahlungen“, „Teilauszahlungen“ und „garantierte Rentendynamik“, „Rentengarantiezeit“, „Kapitalschutz“, „garantierte Todesfallsumme“, „Step up Nachversicherungsgarantie“ usw.


    2.) Welche Wirkungen haben die Optionen für mich?


    3.) Wie funktioniert die von mir gewählte Teilauszahlungsoption?


    4.) Habe ich meine gesetzlichen / vertraglichen Obliegenheitspflichten vor und nach Vertragsabschluss erfüllt?


    5.) Gibt es Fristen? Habe ich Fristen versäumt? Welche Auswirkung hat das für meinen Vertrag?


    6.) Kenne ich die Kosten des Vertrages?


    7.) Kenne ich die relevanten Einzahlungen (Sparanteil) nach Kosten des Vertrages, damit ich finanzmathematische Berechnungen durchführen kann?


    8.) Brexit: Hat der Versicherer mich umfassend und aussagekräftig zu den Themen „Bestandsverwaltung und Vertragskontinuität“ aufgeklärt? Reichen die Erklärungen für eine Entscheidungsfindung aus?


    9.) Wie hat sich der Anlagemix der With-Profit-Serie x entwickelt und was bedeutet das voraussichtlich wirtschaftlich für meinen Vertrag?


    10.) Sind die von den Versicherern ausgewiesenen Wertentwicklungen mit Renditen gleichzusetzen? Vor Kosten oder nach Kosten?


    11.) Warum wurde der Vertrieb des Freelax eingestellt und welche Auskünfte haben die Vermittler von Standard Life dazu erhalten?



    usw.



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    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



    Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.



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  • Brexit: Probleme mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten (Standard Life Freelax, Best Basic, Freelax Junior, Clerical Medical With-Profit-Produkte u.a.) – der Weg zur Entscheidung (dritter Teil)



    Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht „den Weg“ zur einer guten und informierten Entscheidung Für oder Gegen die Umsetzung vertraglich vereinbarter oder gesetzlich vorgegebener Optionen (z.B. Kapitalauszahlung, Teilauszahlung, Beitragsferien, Beitragsfreistellung, Verrentung, Kündigung/Rückkauf u.a.) in Bezug auf ein With-Profit-Produkt (bzw. einer entsprechenden Police) im aktuellen Umfeld gibt. Den Weg, den ich in dieser Artikelserie aufzeige,ist der Weg, den ich selber einschlagen würde, wenn ich Versicherungsnehmer wäre.



    3. Schritt – Steuerstatus für alle möglichen Optionen klären und prüfen (lassen)



    Eingangsfrage: Liegt ein sogenannter Altvertrag vor?


    Erträge aus sogenannten Altverträgen, d.h. vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge, mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren können durch eineÜbergangsregelung grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt werden, sofern eine Ausschüttung der Ablaufleistung bzw. ein Rückkaufswert des Vertrages nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsschluss erfolgt und der Versicherungsnehmer bis dahin mindestens fünf Jahresbeiträge entrichtet hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so unterliegen nur die Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen der Besteuerung.



    Aber:


    Werden wesentliche Vertragsmerkmale einer Versicherung geändert (Vertragsänderungen), kann dies zu einem Neubeginn der Zwölf-Jahres-Frist führen. Als wesentliche Vertragsmerkmale werden von der Finanzverwaltung neben der Vertragslaufzeit, die Versicherungsleistung, die Beitragszahlungsdauer sowie die Beitragshöhe angesehen. Wird die Änderung bei Vertragsabschluss bereits fest vereinbart, führt dies, vorbehaltlich der Grenzen des Gestaltungsmissbrauchs, nicht in jedem Fall zu einem Neubeginn der Zwölf-Jahres-Frist.



    Ist die Option auf Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung in der Ansparphase (Dynamikvereinbarungen) eine Vertragsänderung im oben genannten Sinne?


    Eine Erhöhung kann zur Folge haben, dass die Zwölf-Jahres-Fristfür den Erhöhungsteil ab dem Zeitpunkt der Erhöhung neu zu laufen beginnt. Ob diese Folge eintritt, hängt von der Beitragserhöhung im Verhältnis zur Beitragshöhe bei Vertragsabschluss ab.



    Vertragsabschluss ab 2005


    Hier geht es um Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Der VN muss hier in jedem Fall Steuern zahlen, es greift die nachgelagerte Besteuerung. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn



    • der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
    • die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres),
    • die Ablaufleistung komplett in einem Betrag ausbezahlt wird und
    • der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst. Dieser letzte Punkt gilt allerdings nur für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.
    • Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, muss der VN seine Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen – auch in diesem Fall wird dann die Abgeltungssteuer fällig.


    Für alle Verträge, die erst nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden, gibt es in Sachen Risikoleistung – nicht zu verwechseln mit der Risikolebensversicherung – zwei weitere Punkte zu beachten:


    1.Die Risikoleistung des Vertrages muss bis zum Ende der Laufzeit mindestens 50 Prozent der insgesamt eingezahlten Beiträge belaufen.


    2.Im Todesfall muss die vereinbarte Versicherungsleistung nach fünf Jahren mindestens zehn Prozent über dem Deckungskapital oder des Zeitwerts der Police liegen.



    Nur wenn auch diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, greift bei Verträgen nach dem 31. März 2009 die 50-Prozent-Regel.



    Der nächste Beitrag behandelt Kapitalauszahlungen und Verrentungen im Hinblick auf eine etwaige Beitragspflicht solcher Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung.



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    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.



    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



    Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.



    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.

  • Brexit: Probleme mit britischen (Unitised) With-Profit-Produkten (Standard Life Freelax, Best Basic, Freelax Junior, Clerical Medical With-Profit-Produkte u.a.) – der Weg zur Entscheidung (vierter Teil)


    Erst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht „den Weg“ zur einer guten und informierten Entscheidung Für oder Gegen die Umsetzung vertraglich vereinbarter oder gesetzlich vorgegebener Optionen (z.B. Kapitalauszahlung, Teilauszahlung, Beitragsferien, Beitragsfreistellung, Verrentung, Kündigung/Rückkauf u.a.) in Bezug auf ein With-Profit-Produkt (bzw. einer entsprechenden Police) im aktuellen Umfeld gibt. Den Weg, den ich in dieser Artikelserie aufzeige,ist der Weg, den ich selber einschlagen würde, wenn ich Versicherungsnehmer wäre.



    4. Schritt – Beitragspflicht klären und prüfen (lassen) – Beispiel freiwillig GKV-versicherte Menschen


    Bei freiwillig krankenversicherten Menschen in der GKV wird die Umsetzung der meisten Optionen (Achtung: Übergang in die KVdR und Statusänderung beachten!) Optionen (z.B. Kapitalauszahlung heute, Kapitalauszahlung im Jahre x, Teilauszahlung heute – Verrentung später, vorgezogene Rente zum Stichtag x usw.) eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung auslösen.



    Laut dem Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 07.11.2017 vom GKV-Spitzenverband sind Kapitalleistungen aus einer privaten Rentenversicherung (sofern keine Zuordnung zur betrieblichen Altersversorgung vorliegt), darunter insbesondere die aufgeschobene private Rentenversicherung für freiwillig GKV-versicherte Menschen beitragspflichtig. Die Beitragspflicht wurde vom Bundessozialgericht insofern bestätigt (BSG-Urteil vom 27.01.2010 – B 12 RK 28/08 -, USK 2010-15).



    Beispiel für die Beitragspflicht bei einer Kapitalauszahlung:


    Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem Ersten des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.



    Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme


    Herr A bezieht eine Altersrente und ist als Rentner krankenversicherungspflichtiges Mitglied der Krankenkasse A. Am 16.4.2018 wird ihm eine Kapitalleistung in Höhe von 60.000,-- € in einer Summe ausgezahlt.


    Ergebnis: Die Kapitalleistung ist monatlich in Höhe von (1/120 von 60.000,-- € =) 500,-- € beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt am 1.5.2018 und endet am 30.4.2028.



    Es handelt sich dabei um eine starre Frist. Zwischenzeitlich relevante versicherungs- und beitragsrechtliche Änderungen verändern den Verlauf der Frist nicht.



    So verlängert sich z. B. die Frist nicht, wenn


    Øzwischenzeitlich eine Familienversicherung besteht oder der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung gänzlich unterbrochen ist,


    Øeine Zeit lang keine Beiträge aus der fiktiven monatlichen Einnahme anfallen, weil durch andere vorrangig zu berücksichtigende beitragspflichtige Einnahmen bereits die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.



    10-Jahres-Frist auch bei Ratenzahlungen


    Wird die Kapitalabfindung in Raten ausgezahlt, ist als beitragspflichtige Einnahme dennoch der Gesamtbetrag der Kapitalabfindung monatlich mit 1/120 zu berücksichtigen. Eventuelle Verzinsungen der einzelnen Raten, auf die ein Anspruch nach Eintritt des Versorgungsfalls entsteht, bleiben hierbei unberücksichtigt. Maßgeblich für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist die mit Eintritt des Leistungsfalls insgesamt zustehende Kapitalabfindung.



    Hinweis: Auch eine Rentenzahlung, d.h. eine Leib- und Zeitrente aus einer privaten Rentenversicherung wäre entsprechend beitragspflichtig (BSG-Urteil vom 06.09.2001 - B 12 KR 40 / 00 R - und - B 12 KR 5/01 R -, USK 2001-31).



    Der nächste Beitrag behandelt die Analyse potentieller Chancen und Probleme.



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Diese Veröffentlichung wurde von der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.



    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.



    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



    Die vorliegende Veröffentlichung stellt kein Angebot und keine Aufforderung für den Verkauf oder Kauf von Wertpapieren und/oder sonstigen Kapitalanlagen in jedweder Gerichtsbarkeit dar.



    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.

  • Gestern ist eine Schreiben der Standard Life Deutschland eingetrudelt, worin angekündigt wird, wg. dem Austritt von UK aus der EU 600.000 Verträge von Schottland nach Irland zu übertragen.
    Die Übertragung soll in 2019 stattfinden.
    Nach der Übertragung stünde der Versicherungsvertrag NICHT MEHR unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS)!!
    Im Begleitheft steht dazu auf S. 17, 6.20, auch: "In Irland besteht kein vergleichbarer Entschädigungsfonds für Lebensversicherungsverträge".
    Nun können die mir erzählen, dass sie schon seit 180 Jahren einen guten Job machen und mit einer Insolvenz nicht zu rechnen sei, aber schriftliche Zusagen dazu wird man natürlich nicht bekommen.
    D.h. das unternehmerische Risiko wird auf die Versicherungsnehmer abgewälzt.
    Wie sieht das nun rechtlich aus? Kann und sollte man den Vertrag kündigen oder stilllegen, oder anderweitig übertragen? Sind damit Abschläge/Kosten verbunden etc.?

  • Hallo go4java,


    nach erster Sichtung der Unterlagen handelt es sich um einen sogenannten Part-VII-Transfer. Dazu später mehr Informationen.


    Ich arbeite mich derzeit durch die umfangreichen Dokumente. Da es sich um einige tausend Seiten zum Teil in englischer Sprache handelt, werde ich erst in der kommenden Woche Ihre Beitrag kommentieren.


    Vollständig, d.h. wirklich alle relevanten Dokumente finden Sie hier:


    https://de.standardlife.eu/app/cat_detail/c/386


    mit besten Grüßen

  • Hallo go4jana,



    hier einige Anmerkungen zu dem Beitrag vom Mittwoch.


    Der Text im Papier „Unsere Pläne für den Brexit“ wurde offensichtlich unter Zeitdruck aus dem Englischen übersetzt. Er enthält einige Unklarheiten und Unsauberkeiten und verwendet Begrifflichkeiten, die normale Versicherungsnehmer in Deutschland so nicht verstehen werden. Das finde ich persönlich schade.



    Zum Zeitplan:


    Der auf Seite 7 im Papier „Unsere Pläne für den Brexit“ publizierte Zeitplan erscheint recht optimistisch, aber machbar.



    Für die Phase zwischen erster Anhörung vor Gericht und Genehmigung durch das Gericht braucht es nach unseren Erfahrungen 3 bis 6 Monate (siehe vollständigen Plan mit vollständigen Zeitplan im Anhang).



    Vorab ist folgendes zu sagen: Mit der Part-VII-Übertragung wird ein Risiko beseitigt. Nämlich das folgende: Mit dem Ausstieg aus der EU (am 29.03.2018) verlieren die Versicherer aus dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit des sogenannten Passportings. Damit dürfen diese Versicherer das Bestandsgeschäft nicht mehr weiterführen. Gravierender ist jedoch, dass über den Brexit-Ausstiegs-Termin hinauslaufende Versicherungsverträge in rechtlicher Hinsicht nichtig werden und nicht länger bedient werden können (z.B. keine Renten- oder Kapitalauszahlungen, keine Einzahlungen).



    Standard Life hat die Größe des Risikos bestimmt und bewertet (Wie wahrscheinlich ist dieses potentielle Problem? / Welchen Schaden kann es voraussichtlich anrichten?) und ist zum Schluss gekommen, dass es die Reißlinie ziehen musste.



    Zu Ihren Punkten:


    Sie sind weiterhin Versicherungsnehmer und tragen selbstverständlich kein unternehmerisches Risiko in irgendeiner Form. Bisher waren Sie vor allem folgenden Risiken ausgesetzt:


    (1) Renditerisiko: Die With-Profits entwickeln sich nicht wie erwartet. Bonuszahlungen erfolgen nicht usw.


    (2) Kapitalmarktrisiko: In der Regel sind die Anlagen mit der besten langfristigen Rendite auch die risikoreichsten (z. B. Unternehmensaktien). With-Profits investieren in solche Anlagen in einem höheren Maße als z.B. deutsche Lebensversicherer. Sie als der Versicherungsnehmer tragen somit indirekt diese Kapitalmarktrisiken.



    Neu hinzugekommen ist das Risiko des Übertragungsvorgangs nach dem Part-VII-Verfahren selber und damit zusammenhängender Probleme bei der aufnehmenden Gesellschaft, d.h. der Standard Life International. Das sind schon einige relevante Risiken in den Dokumenten genannt.



    Richtig ist, dass das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) nach der Übertragung keinen Schutzschirm mehr bietet und in Irland kein vergleichbarer Schutz besteht.



    Leider kann man nicht einfach die Risiken aufaddieren und mit den aufaddierten Chancen einen Vergleich anstellen. M.E. müsste man alle potentiellen Chancen und Risiken auflisten, die Wahrscheinlichkeit und Tragweite dieser potentiellen Chancen und Probleme bewerten und dann im Ergebnis Prioritäten setzen. Dabei wird Ihnen die "Hotline" der Standard Life wohl kaum weiterhelfen.



    Und erst dann sollte über mögliche Optionen zur Modifikation des Vertrages oder die Abwicklung (z.B. Kapitalauszahlung, Teilauszahlung, Beitragsferien, Beitragsfreistellung, Verrentung, Vorverlegung des Rentenbeginns, Kündigung/Rückkauf, Auszahlung als Kleinbetragsrente usw.) nachgedacht werden. Denn eines ist wichtig. Die meisten Verträge enthalten hohe Abschluss- und Vertriebskosten, die längst an die Damen und Herren Vermittler geflossen sind. Das Geld ist auf jeden Fall futsch. Das gleiche gilt für die Verwaltungskosten. Nur der Sparanteil (und ggf. ein Todesfallschutz usw.) ist bei den Versicherungsnehmern auf der Habenseite zu finden. Übereilte und schlecht durchdachte Entscheidungen vermindern weiter das Vermögen der Policeninhaber und sind nicht meines Erachtens nicht notwendig. Es gilt – wie häufig im Leben – einen kühlen Kopf zu bewahren.



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Diese Veröffentlichung wurde von der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper erstellt. Die darin enthaltenen Ansichten entsprechen denen der Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Veröffentlichung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sämtliche darin enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als verlässlich und glaubwürdig erachtet wurden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper gibt weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Zusicherung oder Garantien in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.



    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.



    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



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    Diese Veröffentlichung ersetzt insbesondere nicht die individuelle Beratung.

  • Hallo Fabia,



    ich empfehle das Angebot der Verbraucherzentrale Hamburg wie jede kommerzielle Offerte auf Beratung zu bewerten. Die Beratungskosten sind genannt (30,-- € / 85,-- € / 100,-- € usw.). Man sollte auch ausdrücklich nachfragen, wie lange die Beratung voraussichtlich dauert.



    Dann sollte man sich fragen, ob die Verbraucherzentrale Hamburg bzw. dessen Mitarbeiter von With-Profit-Policen Ahnung haben und sich Referenzen vorlegen lassen.



    Was mich stört ist die Verkürzung und Verengung der ganzen Thematik auf ein Thema (Aufhänger), nämlich den Wegfall der Entschädigungsfunktion durch die FSCS. Das kennt man aus der kommerziellen Werbung. Wie ich hier in der Beitragsserie schon mehrmals erläutert habe, sind alle wesentlichen potentiellen Probleme und potentiellen Chancen zu bewerten und nicht ein Problem / Risiko für sich alleine. Es gibt nämlich - neben potentiellen Problemen - auch tatsächlich potentielle Chancen aus der Part-VII-Übertragung.



    Insofern macht es Sinn, sich ein Angebot (mit Referenzen) von der Verbraucherzentrale geben zu lassen und es mit einem Angebot eines Versicherungsberaters (Versicherungsberaterin) oder Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin zu vergleichen.



    Eine gute Entscheidungsgrundlage für die Beratung könnte wie folgt ausschauen:


    1.) Wie lange braucht der Berater bzw. die Verbraucherzentrale, um die Beratung abzuschließen?


    2.) Was kostet mich das?


    3.) Welche Referenzen kann er / kann sie vorweisen?


    4.) Welche Erfahrungen sind in der Beratung von With-Profit-Policen vorhanden?


    5.) Was kriege ich überhaupt für mein Geld (nachfragen!)?


    6.) Wird nur beraten oder werde ich vom Berater bzw. Beraterin auch bei der Umsetzung unterstützt?



    Und daraus folgt die übliche Kosten-Nutzen-Abwägung.



    Mit besten Grüßen



    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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    Die vorliegende Veröffentlichung ist nicht als rechtlicher, versicherungstechnischer, rententechnischer, finanzieller, anlagetechnischer oder sonstiger professioneller Ratschlag auszulegen. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper lehnt jeder Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verlass auf diese Veröffentlichung ab. Bestimmte Aussagen in dieser Veröffentlichung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich aber nicht ausschließlich, Aussagen, die Vorhersagen von künftigen Ereignissen, Trends, Plänen, Entwicklungen oder Zielen oder diesbezügliche Hinweise darstellen.



    Da diese Aussagen von Natur aus bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch zahlreiche unvorhersehbare Faktoren beeinträchtigt werden können, sollten sie nicht als absolut verlässlich angesehen werden. Die Risikomanagement und Versicherungsberatung Robert Gamper haftet nicht für etwaige Verluste, die sich aus der Nutzung oder der Verteilung der vorliegenden Veröffentlichung ergeben.



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  • Hallo go4java,


    danke für die Info. Ein durchaus interessantes, aber wneig aussagekräftiges Interview mit dem Leiter des Vertriebs (von Standard Life). Einige Aussagen in dem Artikel schätze ich als nicht haltbar ein bzw. einige Weglassungen und Verkürzungen finde ich recht spannend.


    Dazu schreibe ich in der nächsten Woche einen Beitrag.


    Mit besten Grüßen