Hallo zusammen,
vielleicht hat hier jemand Erfahrung:
Wir werden zeitnah ein Bauprojekt starten.
Hierzu baut der GU zunächst den Rohbau, den er dann an uns übergibt und anschließend bzw. überlappend startet dann der Innenausbau (separater Werkvertrag).
Der GU für den Rohbau hat uns gesagt, er schließt für die Zeit Rohbau eine Bauherrenhaftpflicht ab, die wir dann übernehmen könnten. Außerdem müssten wir erst eine Versicherung haben, wenn wir das Rohbau-Werk vollständig abgenommen (und bezahlt) haben.
Allerdings habe ich mich mal im Netz informiert und auch gelesen, dass z.B. bei einem Unfall auf der Baustelle zunächst der Bauherr (also ich) haftbar gemacht werden kann, bevor die Schuldfrage geklärt ist. Das würde ja dafür sprechen, dass wir die Versicherung von Anfang an, sprich mit Zeitpunkt Abschluss Kaufvertrag abschließen bzw. sie dann schon inkfraft tritt.
Und wie verhält es sich mit der Bauleistungsversicherung? Die würden wir vom Zeitpunkt mit Abnahme Rohbau abschließen wollen.
Viele Grüße
Comandante