Übungsleiterpauschale - Umsatzsteuer

  • Sehr geehrte Kollegen -


    ich bin selbständig in der Medienbranche tätig, arbeite aber nebenberuflich noch als Trainer/ Coach
    für die Berufsorientierung von Jugendlichen über einen Träger (und ebenfalls selbständig). Ich denke,
    so kommt die von Herrn Reuß sehr aufschlussreich dargelegte Übungsleiterpauschale (2.400 Euro
    Steuerfreibetrag) für mich in Betracht. (Vielen Dank für den Artikel vom 29.06.18!)


    Dennoch möchte ich dazu hier zwei Fragen stellen:


    1. Frage:
    Mit meinen Einnahmen in dieser Tätigkeit bleibe ich - netto - unter dem Freibetrag von 2.400 Euro,
    brutto jedoch darüber.
    Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Wird die zu diesen 2.400 Euro noch hinzugezählt - das
    wären also zzgl. maximal 456 Euro USt. = 2.856 Euro brutto?
    Oder beinhalten die 2.400 Euro bereits die Umsatzsteuer (= 383,19 Euro)?


    Mit anderen Worten: Sind die 2.400 Euro Brutto- oder Nettoangabe?
    Ich selber vermute Ersteres. Oder?



    2. Frage:
    Ich habe nach einem Hinweis im § 4 Nr. 26 UStG nachgelesen, dass es z. B. für die Ehrenamtspauschale
    (Freibetrag 720 Euro), die mit der Übungsleiterpauschale ja gerne in einem Atemzug genannt wird, die
    Befreiung von der Umsatzsteuerzahlung gibt (auch hier die Frage: zzgl. USt. oder inkl. USt.?), das hieße
    bis zu diesem Freibetrag von 2.400 Euro würde Brutto für Netto gelten?



    Herzlichen Dank im Voraus für eure Zeit und allerbeste Grüße für den Moment,


    CV