Kündigungsfrist unklar

  • hallo community, ich habe mal eine frage. nach 13 jahren im unternehmen möchte ich kündigen, da ich mich beruflich verändern möchte. in meinem arbeitsvertrag ist ein satz, der aktuell unterschiedlich ausgelegt wird.


    ich zitiere: "während der probezeit beträgt die kündigungsfrist für beide seiten zwei wochen. danach beträgt die kündigungsfrist vier wochen zum 15. des monat oder zum monatsende. soweit gesetzlich längere kündigungsfristen gelten, gelten sie für beide seiten."


    gesetztlich habe ich bei kündigen vom arbeitnehmer (also ich) die 4 wochen gefunden, für den arbeitgeber, da ich länger als 12 jahre beschäftigt bin, 5 monate,


    mein neuer arbeitgeber sagt, dass nur die frist für arbeitnehmer bei mir gilt, da ich selber kündige, was ist nun richtig?


    was ist wenn mein alter arbeitgeber mich nicht gehen lassen will, und auf die 5 monate besteht?

  • mein neuer arbeitgeber sagt, dass nur die frist für arbeitnehmer bei mir gilt, da ich selber kündige, was ist nun richtig?

    Ich fürchte, Ihr neuer Arbeitgeber ist kein Experte im Arbeitsrecht...


    Wenn die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag so steht, wie Sie diese zitiert haben, habe ich keinen Zweifel, dass diese Klausel auch wirksam ist. D.h. Sie können mit einer Frist von 5 Monaten kündigen.



    was ist wenn mein alter arbeitgeber mich nicht gehen lassen will, und auf die 5 monate besteht?


    Das ist ein Kompliment für Sie, denn offensichtlich werden Sie dort sehr geschätzt.
    In einem solchen Fall muss sich der neue Arbeitgeber wohl noch fünf Monate gedulden, bis Sie das Team dort erweitern.


    Alternativ können Sie versuchen bei Ihrem jetzigen Chef einen Aufhebungsvertrag hinzukriegen. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen, können sie natürlich auf Kündigungsfristen verzichten.


    Falls das nicht klappt, müssen Sie Ihren Vertrag erfüllen, d.h. noch 5 Monate dort arbeiten. Anderenfalls könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen.


    Da viele Arbeitgeber wissen, dass Leute, die gekündigt haben, keine wirklich guten Leistungen mehr bringen und außerdem das Risiko besteht, dass Sie aus lauter Frust auch noch ernsthaft krank werden und der alte Arbeitgber lohnzahlungspflichtig ist, obwohl Sie vor lauter Gram daheim sitzen, ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in vielen Fällen möglich.