hallo community, ich habe mal eine frage. nach 13 jahren im unternehmen möchte ich kündigen, da ich mich beruflich verändern möchte. in meinem arbeitsvertrag ist ein satz, der aktuell unterschiedlich ausgelegt wird.
ich zitiere: "während der probezeit beträgt die kündigungsfrist für beide seiten zwei wochen. danach beträgt die kündigungsfrist vier wochen zum 15. des monat oder zum monatsende. soweit gesetzlich längere kündigungsfristen gelten, gelten sie für beide seiten."
gesetztlich habe ich bei kündigen vom arbeitnehmer (also ich) die 4 wochen gefunden, für den arbeitgeber, da ich länger als 12 jahre beschäftigt bin, 5 monate,
mein neuer arbeitgeber sagt, dass nur die frist für arbeitnehmer bei mir gilt, da ich selber kündige, was ist nun richtig?
was ist wenn mein alter arbeitgeber mich nicht gehen lassen will, und auf die 5 monate besteht?