Aufbewahrungsfrist Waren aus Internetgeschäft?

  • Hallihallo,


    kann mir jemand sagen, wie es bei einem Internetgeschäft aussehen würde, wenn Waren oline bestellt wurden, innerhalb der 14 Tage gem. AGBs der Vertrag widerrufen würde und um Zusendung der Retourenlabel gebeten würde, dieser aber nicht zugesendet werden, da das Unternehmen zwischenzeitlich insolvent ist? Was müsste der Schuldner dann machen/beachten und wie lange die Ware aufbewahren (zur Abholung bereitstellen?)?
    Viele Grüße!
    Christine

  • Ich bin kein Anwalt. Wie hast du gezahlt? Mit Kreditkarte/Paypal so dass die Rückzahlung garantiert ist? Dann ist ja schonmal die Seite sicher.


    Ich würde nicht auf ein Retourenlabel warten. Einfach eine Kopie der Rechnung ins Paket und an die Absenderanschrift des Verkäufers senden. Damit solltest du allen Pflichten nachgekommen sein. Schlimmstenfalls hast du Porto gezahlt obwohl dir kostenfreier Rückversand zustand. Aber das ist bei einem insolventen Lieferanten wohl ein zu verschmerzendes Restrisiko.


    Wie gesagt: Bin kein Anwalt. Aber irgendwas aufzubewahren und zu warten bis ultimo würde ich nicht. Mit obigem Vorgehen ist das Thema für dich heute abgeschlossen.

  • Wichtig ist, dass der Verkäufer weiß woher das Paket kommt. Daher nicht nur Absender aufs Paket sondern auch Rechnungskopie zum Artikel beilegen.

  • Wie gesagt: Bin kein Anwalt. Aber irgendwas aufzubewahren und zu warten bis ultimo würde ich nicht. Mit obigem Vorgehen ist das Thema für dich heute abgeschlossen.

    Das Problem ist aber, dass unklar ist - falls die Ware bereits bezahlt wurde - ob man eine Rückerstattung des Kaufbetrags erwarten kann. Im schlimmsten Fall hat man dann weder die Ware, noch das Geld.
    Und bei einem Insolvenzfall würde ich mich auch nicht 100%ig darauf verlassen wollen, dass PayPal oder der Kreditkartenanbieter eine Erstattung leistet.

  • In welchem Fall soll die KK oder Paypal denn sonst erstatten??? Man hält die Frist ein, hat ein Recht auf das Geld, Erstattung wird genehmigt. Und Ware aufbewahren die ich nicht haben will, da hab ich keine Nerven zu.

  • Das Chargeback-Verfahren läuft ja in der Regel darauf hinaus, dass der Kartenherausgeber beim ursprünglichen Händler bzw. Zahlungsabwickler "holt". Wenn bei diesem aber nichts mehr zu holen ist bzw. durch das Insolvenzverfahren Rückzahlungen gestoppt werden, dann würde ich mich persönlich, wie schon gesagt, nicht darauf verlassen, dass mich die Bank da rausboxt. Auch wenn die Chance wohl in der Tat hoch ist, dass man das Geld von der Bank bzw. dem Kreditkartenherausgeber erstattet bekommt, wofür man jedoch nachweisen muss, dass man versucht hat, das Anliegen direkt mit dem Händler zu klären.


    Grundsätzlich hat man aber bei einer Insolvenz seine Forderung eher an den Insolvenzverwalter (wenn einbestellt) zu melden.