Krankenversicherung nach Studienende (schwanger)

  • Guten Tag,


    ich blicke momentan bei all den Regelungen zur Krankenversicherung etc. nicht mehr durch, da ich scheinbar haufenweise Sonderfälle treffe zu denen ich auch keine Zuverlässigen Informationen finden kann.


    Also zur Situation

    • - Ich

      • - bin verheiratet
      • - studiere bis voraussichtlich Ende Mai 2019 an einer deutschen Hochschule
      • - beziehe während meines Studiums BAföG
      • - werde im Januar 2019 25 Jahre alt
      • - bin momentan über meinen Vater familienversichert
    • - Meine Ehefrau

      • - studiert bis voraussichtlich Ende September 2018 an einer deutschen Hochschule
      • - erhält weder jetzt, noch nach dem Studium BAföG
      • - wird im Mai 2019 25 Jahre alt
      • - ist momentan über ihren Vater familienversichert
      • - bekommt im November (voraussichtlich) ein Kind


    Jetzt war mein Plan:
    Ich versichere mich jetzt schon freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (obwohl ich noch bis Januar familienversichert bleiben könnte) und versichere dann meine Frau und das anstehende Kind über mich. Die Kosten werden mir großteils vom BAföG-Amt erstattet.


    Allerdings sagte mir gerade eben eine Beraterin meiner Krankenkasse am Telefon, dass ich mich vor meinem 25. Geburtstag gar nicht freiwillig versichern kann, da die Familienversicherung vorrang hat. Damit wäre mein schöner Plan hinfällig.
    Heißt, ich bleibe bis Januar über meinen Vater familienversichert und kann auch unser Kind ab November über meinen Vater mitversichern.
    Was ist dann aber mit meiner Frau?
    Ab Oktober ist sie nicht mehr Studentin und da sie >23 Jahre alt ist, ist sie auch nicht mehr familienversichert.
    Das bringt einige Fragen mit sich:

    • - Muss sie sich ab Oktober selbst versichern?
    • - Wie hoch wäre ihr Beitragssatz? Sie ist ja weder Studentin noch Arbeitet sie.
    • - Muss sie sich arbeitslos melden?
    • - Muss sie Elternzeit beantragen, und wenn ja, bei wem? Sie hat schließlich keinen Arbeitgeber.
    • - Wenn ich dann ab Januar 25 bin und mich selbst versichern kann, kann ich ja theoretisch meinem ursprünglichen Plan folgen und Frau und Kind über mich versichern. Allerdings wäre meine Frau dann ja schon selbst versichert und somit 18 Monate an ihre Versicherung gebunden, korrekt? Und sie könnte die Beiträge nicht vom BAföG-Amt erstattet kriegen, da sie nicht mehr Studentin wäre.
    • - Es besteht die Chance, dass meine Frau in irgendeinem Nachrückverfahren noch im November 2018 einen Master-Platz an einer Uni bekommt. Damit wäre Sie dann doch wieder Studentin. Was wenn Sie dann aber schon selbst versichert ist? Dann hätte doch die Familienversicherung über ihren Vater auch wieder vorrang, oder? Müsste Sie die eigene Versicherung dann wieder kündigen oder würde diese automatisch Enden. Und was ist mit der 18 Monatigen Wechselfrist für Krankenkassen?


    Fragen über Fragen.
    Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

  • Die Familienversicherung Ihrer Ehefrau endet und dann wird die Mitgliedschaft fortgesetzt - freiwillig oder als Krankenversicherung der Studenten!


    Das gilt auch für sie!


    Beiträge sind 14,6 plus kassenindividueller Beitragssatz plus 2,55% Pflege und bei KVdS gibt es den speziellen Beitrag für Studenten, die pflichtversichert sind. Das sind ca. 82 Euro!


    Der Ehepartner wird mitversichert, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.


    Das Kind auch!


    Bis dahin dürfte das Enkelkind in der Familienversicherung des Großvaters unterkommen, wenn der Großvater das kind überwiegend unterhält!


    Warum besprechen Sie das nicht mit Ihrer Krankenkasse oder der, des Ehepartners??


    Die zu überdenkenden Wenn/Dann Fälle sind etwas viel für kostenlose Unterstützung!


    Ab Oktober gilt: Ihre Frau ist freiwilliges Mitglied und zahlt ca. 190 Euro!


    Das Kind ist dann Familienversicherung und Sie auch und dann bei Ehefrau!


    Ab november wird das dann eine KVdS!