Verjährung bei Krediten mit Teilauszahlungen

  • Guten Tag


    ich habe im Juni 2004 einen Zwischenkredit für mein Haus abgeschlossen - Der Zwischenkredit wurde in Raten abgerufen. Die letzte Rate war in 2005 - der Zwischenkredit wurde dann durch den finalen Kredit vollständig getilgt. Für den Zwischenkredit wurde von der Bank eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Meine Frage von daher - Der im Juni unterzeichnete Kreditvertrag überschreitet die Zehnjahresfrist, von daher hätte ich keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Da der Kredit aber erst in 2005 vollständig ausgezahlt/abgerufen wurde und durch den finalen Kredit abgelöst wurde bin ich mir nicht sicher welches Datum hier gilt - Hätte ich unter dem geschilderten Sachverhalt Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren?


    Danke für Ihre Rückmeldung und schöne Grüße


    Rafi

  • Danke für Ihre schnelle Antwort
    Die Gebühr wurde gleich einbehalten - sprich der effektiv verfügbare Kredit auf den Nennbetrag - Gebühr reduziert insofern denke ich dass ich hier keinen Anspruch habe.

  • Schade ;(


    Kleiner Tipp: Viele Wege führen nach Rom. So hat sich gezeigt, dass unter einer Vielzahl von Begriffen Bearbeitungsgebühren verstecken. Ich möchte Ihre Hoffnung nicht vergeblich wecken, aber noch einmal in den Vertrag zu schauen, kann sicherlich nicht schaden.