Kündigung geschlossener Investmentfond

  • Kann mir bitte jemand sagen ob ich einen geschlossenen Investmentfond bei einer Sparkasse innerhalb 14 Tage gekündigen kann? Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eure Antworten.

  • Die Frage verstehe ich nicht. Geschlossene Immobilienfonds sind i.d.R. auf längere Dauer angelegt ohne dass es ein Kündigungsmöglichkeit gibt. Im speziellen Fall muss in die Vertragsunterlagen geschaut werden, ob eine derartige vorzeitige Kündigung möglich ist. Eine 14-tägige Frist würde ich als nicht realistisch ansehen.

  • Ein Bekannter hat leichtfertig vor 8 Tagen einen geschlossen Fond im Alter von 77 Jahren auf 12 Jahre abgeschlossen und ich habe ihn für verückt erklärt und ihm geraten zu kündigen da ich davon ausgehe dass auch eine Geldanlage innerhalb 14 Tage rückgängig gemacht werden kann. Jetzt teilte er mir mit, dass das laut seinem Bankberater nicht möglich sei... Wie ist eure Erfahrung?

  • Die Konstellation schreit ja geradezu "interessengeleitete Fehlberatung".


    Das Beratungsprotokoll liegt aber vor, oder?


    Ich würde Ihrem Bekannten den schnellstmöglichen Kontakt mit der nächsten Verbraucherzentrale anraten.

  • Wenn er in einer Bankfiliale abgeschlossen hat, gibt es kein Widerrufsrecht.

  • Wie kann das sein? Dass es für alles eine gesetzliche Kündigungsfrist oder Rücktrittsrecht gibt doch für derart unverschämte Vermittlungen im Investment nicht? Wie erklärt sich das?
    Wenn dem so ist dann nutzt ihm auch keine Verbraucherzentrale mehr und das Geld ist quasi eingefroren und nicht mehr verfügbar selbst wenn er sich pflegen lassen muss bevor die 12 Jahre um sind. Ich bin fassungslos und wütend zugleich dass hier eine solche Frechheit nicht rückgängig gemacht werden kann!!
    Sollte er kein Beratungsprotokoll ausgehändigt bekommen haben - hatte von einem nicht möglichen Widerrufsrecht oder Kündigungsrecht nichts gewusst - besteht doch ein Verbraucherschutz wegen nicht vollständiger und ausreichender Beratung - oder irre ich da gänzlich?

  • Die Einschaltung einer Verbraucherschutzzentrale halte ich trotzdem für sinnvoll, dass kann Druck aufbauen.


    Bei geschlossenen Fonds gibt es auch einen Ombudsmann bzw. -frau: https://ombudsstelle.com/


    Ferner würde ich mich sofort an den Vorstand der Sparkasse wenden und den Fall schildern und notfalls mit dem Gang an die Presse drohen. Diese Produkte sind heikel und haben ein schlechtes Image, viele Banken und Sparkassen haben jahrelang die Finger davon gelassen, kommen aber jetzt langsam wieder zurück. Die hohen Provisionen (von meist 8 bis 10 Prozent) sind einfach zu verlockend. Aber keine Bank will jetzt wieder am Pranger stehen, wenn in einer Zeitung steht, die Sparkasse xyz zieht mal wieder Rentner über den Tisch, so wie es schon vor zehn Jahren viel zu oft passiert ist...


    Du kannst dich auch direkt an den Anbieter des geschlossenen Fonds wenden. Die (halbwegs) seriösen Anbieter sind hier meist kulant - Widerrufsrecht hin oder her - und die Spaßkasse ist ja nur Vermittler und kein Vertragspartner. Du kannst mir gerne über die private Konversation den Anbieter nennen, dann suche ich dir den richtigen Ansprechpartner bei dem du es versuchen kannst.


    Eine weitere Alternative wären so genannte Anlegerschutzanwälte. Die bieten oft eine kostenlose Erstberatung an. In deinem Fall können Sie zwar kein Geld verdienen, die guten nehmen sich aber trotzdem mal 10 Minuten Zeit und haben oft einen brauchbaren Tipp auf Lager....

  • Der oben von mir gegebene Hinweis auf die Schlichtungstelle für geschlossene Fonds ist hier wohl weniger hilfreich, die richtige Adresse ist - wegen der vermuteten Falschberatung - die Schlichtungsstelle der Sparkassen:


    https://www.dsgv.de/de/ueber-u…ichtungsstelle/index.html


    Und noch ein Hinweis zum Widerrufsrecht, in den Prospekten steht ein Passus wie folgt oder ähnlich:


    Widerrufsrecht
    Der Anleger hat ggf. bei Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB, die im Rahmen des Kaufauftrags abgegebene Willenserklärung zum Erwerb einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft nebst Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrages zu widerrufen. Dies ist der Fall, wenn der Anleger als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB seine Beitrittserklärung im Wege des Fernabsatzes oder - unter bestimmten Umständen - außerhalb von Geschäftsräumen seines Vermittlers abgegeben hat. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.