Formulierung - Arbeitsvertrag & Altersvorsorge

  • Hallo, es geht um meinen Arbeitsvertrag und die vereinbarte Altersvorsorge.


    Folgendes steht in meinem Arbeitsvertrag :
    Nach der Probezeit der erhält der AN ein Bruttogehalt in Höhe von XXXX EURO zuzüglich einer Altersvorsorge als betrieblicher Zuschuss in Höhe von YYY EURO.


    Info :
    Ich habe extra das Wort "zuzüglich" im AV bestanden damit sich die Summe des Bruttoentgelts aus : XXXX + YYY ergibt.
    Zuvor war die Formulierung -ohne- zuzüglich.


    Frage :
    Meine Probezeit ist nun beendet und mein AG meint jetzt das dies so nicht korrekt , da die Höhe der Altersvorsorge im Bruttogehalt XXXX enthalten sei.
    Stimmt das, wer hat Recht ? ?(


    Grüße
    S.H.

  • Also die genaue Formulierung lautet wie folgt :


    Nach der Probezeit beträgt das Bruttomonatsgehalt XXXX EURO.
    Nach der Probezeit erhält der Arbeitnehmer zusätzlich YYY EURO als betrieblichen Zuschuss zur Altervorsorge.


    Vielleicht kan mir noch jmd. sagen die die Lage einzuschätzen ist ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @dude_76,


    nach Rücksprache mit unseren Experten denken wir, dass grundsätzlich nichts gegen die Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag spricht, also dem Augenschein nach der AG den Zuschuss aufs Brutto oben drauf zahlen muss. Zu berücksichtigen wäre evtl.noch eine Betriebsvereinbarung, sofern vorhanden.


    Unklar ist die Formulierung Zuschuss - damit ist nicht klar, ob Du von Deinem Brutto selbst etwas in die bAV einzahlen musst, oder einfach nur den Zuschuss absahnen musst. Aber im Zweifelsfall würde ich mind.- einen kleinen Eigenbeitrag (zB 25€) selbst beisteuern und den Zuschuss in Anspruch nehmen.


    Noch meine persönliche Einschätzung:
    Ich vermute, dass die Gepflogenheit in der Firma bisher anders war (der Zuschuss bei Kollegen vom Brutto abgezogen wird) und Du eine andere Formulierung im AV durchgesetzt hast. Deswegen jetzt vll. auch die Irritation, weil Deinem Chef selbst nicht klar ist, was da im AV steht.
    Auch würde ich mir gut überlegen, ob ich es mir mit meinem neuen AG durch Einschalten eines Anwalts verscherze... Vll. kann man sich doch im Guten einigen?


    Viel Glück!