RSV: Tätigwerden des Anwalts während Ombuds-/Klageverfahrens zur Kostendeckung?

  • Hallo Zusammen,


    kann eine Rechtsschutzversicherung eigentlich die Kostenerstattung verweigern, wenn Anwälte bereits in der entsprechenden Sache für Ihre Mandanten auf Honorarbasis tätig geworden sind, bevor die Kostendeckung erstritten wurde?


    Insbesondere RSVen scheinen ihre Unternehmensstrategie offenbar immer mehr dahingehend ausgerichtet, Deckungsanfragen auch abzulehnen, wenn die Verpflichtung dazu offensichtlich ist. Die meisten Verfahren beim Versicherungsombudsmann betreffen inzwischen den Streit mit Rechtsschutzversicherungen und sind in fast der Hälfte der Fälle für die Kunden erfolgreich. Ähnlich sieht es auch bei Klagen gegen die RSV zur Übernahme der Kostendeckung aus.


    Aufgrund der Dauer des Ombuds- bzw. Klageverfahrens gegen die RSV und evtl. ablaufender Fristen, beauftragen Mandanten dann ihren Anwalt auf Honorarbasis tätig zu werden. Was ist, wenn die RSV dann zur Kostendeckung verpflichtet wird?