Unterschriften (Signatur) u.a. bei Bankgeschäften

  • Guten Tag,


    was für Ansprüch sind an Unterschriften u.a. bei Bankgeschäften zu stellen ?


    Ist es ausreichend, daß Sie handschriftlich und eigenhändig von einer naturlichen Person geleistet wird ?


    Muß sie immer gleich aussehen ?


    Wie lauten die Rechtsgrundlagen hier ?


    Ich bitte um einen Rat.


    Gruss
    Wolf

  • 1. Ja, das reicht aus. (Übrigens muss der Name nicht lesbar sein.)


    2. Jein, immer ganz gleich aussehen muss sie nicht, aber schon gewisse Charakteristika haben.


    3. Eine Rechtsgrundlage für Unterschriften als solche gibt es nicht direkt. Die Problematik wird thematisiert unter § 126 BGB, der Regelung der Schriftform.
    Die Anforderungen an "wirksame" Unterschriften sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.