Guten Tag,
was für Ansprüch sind an Unterschriften u.a. bei Bankgeschäften zu stellen ?
Ist es ausreichend, daß Sie handschriftlich und eigenhändig von einer naturlichen Person geleistet wird ?
Muß sie immer gleich aussehen ?
Wie lauten die Rechtsgrundlagen hier ?
Ich bitte um einen Rat.
Gruss
Wolf