steuern auf beiträge zur Rentenversicherung

  • Für Freiberufler (selbständig) :
    Für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Rentenversicherung (Bund)
    gilt ein Höchstbetrag im Rahmen der Sonderausgaben (für Altersvorsorge)..
    Schmälern die Beiträge zur Krankenversicherung ( GKV) , für die es ebenfalls einen
    Höchstbetrag (Vorsorge) gibt , die maximale Höhe der berücksichtigungsfähigen
    Rentenbeiträge ?.
    Auch nach mehrmaligem Lesen vermisse ich in den entsprechenden Ausführungen bei
    "Finanztip" die nötige Klarheit, um sichere Schlüsse zu ziehen.
    Kann mir jemand helfen?

  • Hier hilft ausnahmsweise das Gesetz mal weiter:


    Rentenversicherungsbeiträge sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Und in § 10 Abs. 3 EStG steht:


    "Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nummer 2 sind bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro, zu berücksichtigen."


    Krankenversicherungsbeiträge dagegen sind Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG. Und in § 10 Abs. 4 S. 1 EStG steht:


    "Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden."


    Und ganz wichtig in Satz 4:
    "Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen und ein Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3a scheidet aus"


    Zusammenfassend kann man also sagen: Rentenversicherungsbeiträge unbegrenzt bis zum entsprechenden Höchstbeitrag und mindern nicht den KV Abzug.
    KV Beiträge auch in unbegrenzter Höhe solange es sich um Basisvorsorge handelt. Und sobald diese KV Basisbeiträge Euro 1.900,- bzw. Euro 2.800,- übersteigen sind alle sonstigen Versicherungen (Haftpflicht, BU, Hausrat, Unfall etc.) nicht mehr abzugsfähig.
    Diese spielen somit nur bei Niedrigverdienern überhaupt noch eine Rolle

  • Das sind sehr hilfreiche Hinweise.
    So werden wir weiter kommen , und außerdem unsere
    bisherige Steuerberaterin zur eigenen Weiterbildung ermuntern.


    Vielen Dank , plunensis