Meine Bausparkasse will den monatlichen Sparbetrag nicht mehr von meinem Konto mit Lastschrift abbuchen und ruhen lassen!
Begründung:
Der monatliche Sparbetrag ( den ich von Anfang an bezahle ) sei eine " Sonderzahlung" da er 1%o höher sei als der Regelsparbetrag der laut ABB bei 3%o der Bausparsumme liegt.
Dies läge momentan nicht im Interesse der Bauspargemeinschaft und ist betreff Niedrigzinsphase nicht möglich.
Es wird auf §2 Absatz 2 der ABB verwiesen wonach "Sonderzahlungen" der Zustimmung der Bausparkasse bedürfen.
Es ist aber in den ABB nicht definiert was "Sonderzahlungen" sind und deshalb für mich nicht nachvollziehbar.
Von einer Änderung der ABB oder Ergänzung der ABB ist mir nichts bekannt.
Soweit mir bekannt müsste die Bausparkasse, wenn sie Sonderzahlungen ablehnt dies auch der BaFin melden.
Bei Vertragsabschluß wurden die 4%o die ich monatlich einbezahle schriftlich festgelegt und nicht als "Sonderzahlung"
ausgewiesen, jedoch eine einmalige Zahlung von 200€ auf dem selben Schriftstück als "Sonderzahlung" benannt.
Soll ich dem wiedersprechen und wie?
Ist das jetzt wieder eine Masche um aus den Verträgen rausgedrängt zu werden?
Bausparkasse Debeka
Ist das Vorgehen der Bausparkasse mit bestehendem Recht im Einklang?