Zweitwohnung: Befreiung von den Rundfunk/Fernsehgebühren?

  • Der Quatsch wird inzwischen noch quätscher. Ich habe inzwischen die Bestätigung, dass ich für mein Wochenendgrundstück keine Gebühren mehr zahlen muss. Dafür erhalte ich jetzt von meiner Gemeinde eine erhöhte Rechnung für die Abfallentsorgung. Begründung: Sobald das Grundstück als Zweitwohnsitz angemeldet ist, entfallen die ermäßigten Gebühren für Wochenendgrundstücke und es ist die volle Gebühr wie bei einem ständig bewohnten Grundstück zu bezahlen, egal, ob Müll anfällt oder nicht. Da die Wochenendgrundstücke naturgemäß im Winter nicht genutzt werden, sind wir wieder mal angeschmiert. Prima! Falls mal wieder jemand fragt, warum die Politik so einen schlechten Ruf hat: Hier wäre mal ein Grund.

  • Hallo,


    nach nur 6 Monaten ist nun ein Schreiben des Beitragservice eingetroffen in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Nebenwohnung nun ab 01.07.2018 von der Beitragspflicht befreit ist.


    Damals war die Hauptwohnung noch nicht auf meinem Namen beim Beitragsservice angemeldet (hatte ich erst im Oktober 2018 geändert), aber anscheinend reicht das nun im Gegensatz zu den Angaben im vorherigen Schreiben des Beitragservice. In dem neuen Schreiben ist dazu nur aufgeführt: "Durch die Anmeldung der weiteren Wohnung auf Ihren Namen erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung."


    Die Vorgaben des Urteils sind in dieser Hinsicht ja auch eindeutig und die geforderte Meldung beider Wohnungen auf einen Beitragszahler eine reine Erfindung des Beitragsservice.


    Da ich für den Juli 2018 bereits bezahlt hatte, steht mir nun eigentlich eine Erstattung des Monatsbeitrags zu. Der Beitragsservice meint aber unverständlicherweise dass noch ein Monatsbeitrag aussteht. Meine Kontoauszüge sagen etwas Anderes. Am Telefon war die Fachabteilung des Beitragsservice aber wie gewohnt wenig hilfreich und hat nur auf den Angaben Ihres Systems stur beharrt, ohne wie angeboten die einzelnen Zahlungen im Detail durchzugehen. Ich nehme an, dass dort eh keiner durchsieht.


    Nun muss ich also erneut ein Schreiben inkl. der Kontoauszüge aufsetzen und Zeit mit der dortigen Inkompetenz verschwenden.


    Viele Grüße,
    Vogt

  • Hallo,
    es gibt einen unbürokratischen Weg, wie man mit den anonymen Schreibautomatenbedienern umgehen kann. Von mir wurden die Auskünfte gem. Art. 15 EU-DSGVO für Zweitwohnungen angefordert. Auf meinen entsprechenden Befreiungsantrag erhielt ich die Auflage , Bescheinigungen nachzureichen, obwohl in der Auskunft gem. Art.15 EU-DSGVO zu ersehen war, dass die angeforderten Angaben bereits vorhanden sind. Auf meine entsprechende Anfrage bezüglich der Rechtsgrundlage erhielt ich keine Auskunft. Daraufhin habe ich mich an die Petitionsausschüsse der entsprechenden Länder gewandt, weil die GEZ mir diese Auskünfte verweigert hat (Beschwerde), sowie die Eingaben gemacht, ob es den Parlamentariern bekannt ist, daß ca.4,6 Millionen Vorgänge bei der GEZ vorliegen, somit also auch Ihre Wähler betroffen sind. Warum gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Unterschiede bei Haftstrafen?. Herr Schlecker sen.(Milliardär) erhielt Bewährung. Herr Liepert ( Millionär, Subventionsbetrüger-Resort Schwielowsee) bekam Freigang. Normale Bürger werden bei Säumnis der Rundfunkgebühren zu einer Haftstrafe verurteilt und auch inhaftiert. Warum wird mit Zwang regiert, zumal es auch intelligentere Lösungen gibt. Die privatrechtlichen Sender machen es bedeutend unbürokratischer und somit billiger und besser.
    Bei eigenen Petitionen fallen einem bestimmt noch mehr Argumente ein. Bevor ich Antwort von einer Landesregierung erhielt, bekam ich die entsprechende Befreiung mitgeteilt.

  • Hallo Zusammen,


    bei mir das gleiche Problem. Ich lebe mit meiner Partnerin in einem Haus auf dem Land ( mein gemeldeter Erstwohnsitz) und habe einen Zweitwohnsitz angemeldet in der Stadt. Der Anschluss im Haus läuft noch auf meine Partnerin.
    Der Befreiungsantrag wurde abgelehnt, trotz Vorlage beider Meldebescheinigungen… Laut Aussage würde eine Änderung des Hauptanschlusses auf mich auch nichts bringen, da man nur einen Zweitwohnsitz abmelden könne, wenn man in Erstwohnsitz auch alleine wohnen würde.... ( Was für ein Schwachsinn ) Ich habe jetzt einen Änderungsantrag für den
    Anschluss meiner Partnerin in die Wege geleitet, und werde die Befreiung des Zweitwohnsitzes dann erneut beantragen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vorgehen der GEZ hier rechtmäßig ist. Sonst kämen für die Möglichkeit der Abmeldung nur ein ganz geringer Teil der Bevölkerung in den Genuss der Abmeldung, da ich kaum glaube, dass viele Singles einen Zweitwohnsitz haben. Es ist schon eine Dreistigkeit sondergleichen, wie die GEZ hier vorgeht, und versucht, das Urteil zu umgehen. Dies sollte man dringend an die Öffentlichkeit bringen. Ich halte Euch auf dem Laufenden, ob ich mit meinem Bemühungen erfolgreich war...

  • Hallo Herr Vogt,
    ich bin nun in der gleichen Situation wie Sie es gewesen sind.
    Der Beitragsservice hat netterweise mir nach 10 Monaten – schon lobenswert oder - mir einen
    Ablehnungsbescheid hinsichtlich der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung zukommen lassen.
    Haben Sie damals Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt und den Widerspruchsbescheid vom Beitragsservice abgewartet
    oder haben Sie parallel die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung auf Ihren Namen vorgenommen?
    Haben Sie dann bei dem neuen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht neue Meldebescheinigungen vorgelegt oder sich auf die alten bezogen?
    Höre gerne zeitnah wieder von Ihnen.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung
    Viele Grüße
    SOLIST

  • Liebe Community,


    ich habe eine Zweitwohnung für Dich ich den Beitrag entrichtet hatte und die Erst-Wohnung, für die meine Ehefrau den Beitrag entrichtete. Mein Befreiungsantrag wurde zunächst abgelehnt, da ich nicht für beide Wohnungen die Zahlungen leiste.


    Ich bin wie folgt vorgegangen:


    1. Habe ich über die Website eine rückwirkende Änderung zum 1.7.2018 beantragt. Ich habe über zwei Änderungsanträge zunächst mich auch als Zahler für die Hauptwohnung angemeldet und dann ebenfalls rückwirkend für meine Frau eine Löschung, da für die Wohnung durch den ersten Änderungsantrag bereits durch mich der Beitrag gezahlt wird.
    Diese Antragsreihenfolge hat die GEZ akzeptiert und meiner Frau die Beiträge rückwirkend zurückerstattet (angeblich freiwillig, ohne Rechtsanspruch).
    2. Auf dieser Basis habe ich Widerspruch gegen die Ablehnung der Befreiung eingereicht, da ich formal seit dem 1.7.2018 für beide Wohnungen der Zahler bin.


    Dieser Widerspruch wurde heute akzeptiert und ich bin rückwirkend zum 1.7.2018 vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreit worden.


    Vielleicht könnt ihr ähnlich vorgehen ....


    Meldebescheinungen für die Erstwohung habe ich nie eingereicht, sondern nur eine Kopie meines Personalausweises beigefügt. Die MEldebescheinungn mit Hinweis auf Nebenwohnung nur für meine Nebenwohnung ...

  • Hallo,


    ich hatte nach der ersten Ablehnung eine Anmeldung der Hauptwohnung unter meinem Namen vorgenommen und mich mit einem weiteren Schreiben auf den ersten Antrag auf Befreiung bezogen. Eine neue Meldebescheinigung mußte ich nicht vorlegen. Diese hatte sich ja auch nicht geändert.


    Viele Grüße,
    Vogt

  • Danke für den Tipp.
    Habe das jetzt auch versucht.
    Auf Schreiben und Telefonate behaupten die immer, dass das Verfassungsgericht genau so entschieden hätten.
    Der Rundfunkbeitrags"service" würde keinen Beziehungsstatus prüfen, sondern nur prüfen, ob die Person gleich sei.

  • Guten Tag, liebe Community, wir haben ein ganz anderes Problem mit der GEZ und hoffen, dass da jemand einen guten Tipp dazu hat. Unser Antrag auf Befreiung der Nebenwohnung wurde ohne Probleme genehmigt. Beide Wohnungen sind auf meinen Mann und mich gemeldet und wir sind verheiratet. Beitragszahler ist er. Er hat außerdem einen ermäßigten Beitrag, da er blind ist. Nachdem die Befreiung für unsere Nebenwohnung genehmigt war, bekam ich ein Schreiben, dass jetzt auf mich ein Beitragskonto aufgemacht wurde und ich jetzt Beiträge für die Nebenwohnung bezahlen müsse. Da die Befreiung nur personenbezogen sei, für die Person die bei der Hauptwohnung ein Beitragskonto hätte. Unser Widerspruch, nebst Eheurkunde und Meldebescheid der Hauptwohnung wurde dann in einen Antrag auf Ermäßigung für mich umgedeutet. Daraufhin bekam ich einen Gebührenbescheid mit dem Hinweis, dass Sie mir eine immerhin eine Ermäßigung genehmigen. Nach Auslegung der GEZ ist die Befreiung der Nebenwohnung immer nur personenbezogen und nicht haushaltsbezogen? Was ein Wahnsinn! Weiß jemand zu so einer Situation was oder was genau zu tun ist. Und: Muss ich den Beitrag bezahlen obwohl ein Widerspruch läuft um nicht ein Mahnverfahren zu riskieren? Danke für Antworten.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe genau das selbe Problem, mein Mann ist der GEZ-Zahler der Hauptwohnung. Dummerweise habe ich m Mai 2018 bei mich der GEZ für die Nebenwohnung angemeldet (damals gab es ja noch keine Befreiung für Nebenwohnungen) und konnte dann keine Befreiung für die Gebühren bekommen, mein Mann aber schon (rückwirkend zum 1.7.18), obwohl er gar nichts beantragt hatte! Dieser Vorgang hat vom Okt. 2018 bis Mitte Juni 2019 gedauert!!!! Die GEZ will auch Gebühren für April 2018 von mir, obwohl wir uns erst Ende Mai 2018 in der Gemeinde der Nebenwohnung angemeldet haben. Was für mich besonders pietätlos ist, da mein Vater, der vorher die Wohnung bewohnt hat, erst Anfang April 2018 gestorben ist und ich ihn danach abgemeldet habe! Aber das ist nur ein Nebenschauplatz. Insgesamt sind alle Antworten wie von Computern zusammen gestopselt. Die GEZ hält es ja auch nicht für notwendig, einen Namen oder eine Mailadresse auf ihre Briefe zu setzen. Man kommt sich vor wie der letzte Dreck, der zu viel Arbeit macht.


    Hat jemand schon Erfahrung mit juristischen Schritten gegen die GEZ für diese Vorgänge?
    Oder gibt es Anzeichen, dass unsere Gesetzgeber dem ein Ende setzen?


    Mir ist das ganze so zuwider, dass ich mich jetzt mit einer Beschwerde an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten
    Dr. Reinhart Binder gewandt habe, es war der einzige brauchbare Kontakt auf den GEZ-Seiten.
    Der will zwar nicht zuständig sein, aber er hat innerhalb eines Tages per Mail geantwortet und gesagt, dass er den Vorgang weiterleitet. Mal sehen, wie viele Monate ich auf eine Antwort der GEZ warten muss.


    Vielleicht hilft es, wenn sich noch andere bei ihm beschweren.


    Liebe Grüße,
    gerl



    Dr. Reinhart Binder
    naemi.lyakamwa@rundfunkdatenschutz.de


    Marlene-Dietrich-Allee 20


    14482 Potsdam


    Telefon: +49 331 70989 85501


    Telefax: +49 331 70989 85509


    E-Mail: kontakt@rundfunkdatenschutz.de

  • Habe auch ein Problem mit der Befreiung der Nebenwohnung. Ich bin verheirated und habe mit meiner Familie eine Hauptwohnung. Beruflich habe ich noch eine Nebenwohnung (wohne dort alleine). Nach Ummeldung sind jetzt beide Wohnungen auf meinen Namen beim Beitragsservice gemeldet. Eine Befreiung will man mir nach telefonische Auskunft aber verweigern, da diese nur für mich wirken würde und meine Frau dann den Beitrag für die Hauptwohnung bezahlen müsste. Und ich bin dann sozusagen Zahler für ihren Beitrag (könnte ich natürlich auf ihren Namen umstellen, dann wäre aber natürlich nichts gewonnen). Es muss doch da eine klare Rechtslage geben, gilt die Befreiung wirklich nur für eine konkrete Person und muss dann selbst in der Familie ein anderes volljähriges Mitglied bezahlen?

  • Hauptwohnung läuft bei GEZ auf meine Frau, Nebenwohnung auf mich. In beiden sind wir polizeilich gemeldet, wir leben ganz überwiegend beide in der Hauptwohnung. Nach abgelehntem Antrag bei GEZ habe ich Widerspruch eingelegt (mit ausführlichen Belegen bezüglich polizeilicher Meldung, gemeinsamer Einkommensteuerveranlagung usw.). Darauf wurde einerseits (ungefragt) unser Nebenwohnsitz auch für meine Frau anerkannt und ihr wurde Gebührenbefreiung zuerkannt, mit der Anmerkung, dass das nur für sie selbst gelte, nicht aber für einen Ehegatten. Andererseits wurde aber mein Antrag erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass zwar meine Frau dort befreit sei, diese Befreiung sich aber nicht auf den dort lebenden Ehegatten erstrecke. Absurd! Einer Klage würde ich deshalb beitreten. Zunächst will ich es aber mit einer Abmeldung bei unserer Nebenwohnung versuchen, zunächst gegenüber GEZ, danach notfalls auch polizeilich.

  • Hallo Zusammen,


    der Irrsinn nimmt offensichtlich kein Ende! Wie ich an den neuen Einträgen von @Mark11 und @Meinrad Otto sehe. Und auf Antworten zu jedem Widerspruch muss man monatelang warten. Es kotzt mich echt an.
    Ich möchte aber keine "Tricks" anwenden, die zwar bei einigen zum Erfolg geführt haben, aber eben nicht immer.
    Es muss doch eine Stelle geben, bei der man sich über dieses Vorgehen beschweren kann.


    Schade, dass sich @TKI und @Ben1774 nicht mehr gemeldet haben.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mich an die Finanztip Redaktion gewandt und gehofft, dass mir ein Weg der Klärung aufgezeigt werden kann. Die Antwort war dann mich an diese Community zu wenden und Gleichgesinnte ausfindig zu machen. Hier mein Fall:


    Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 habe ich meinen Anspruch gegenüber der Beitragsstelle, unter Verwendung Ihres Musterschreibens, geltend gemacht. Da ich seit 2010 eine Zweitwohnung an meinem Arbeitsplatz unterhalte, und demzufolge hier doppelt Beiträge entrichtet habe, bin ich davon ausgegangen, dass mit die zuviel abgebuchten Beiträge erstattet werden (von Zinsen und Zinseszinsen will ich gar nicht reden).


    Aus dem "Bescheid" vom 31.07.2019 geht allerdings nur hervor, dass ich ab 01.07.2018!!! als "unbefristet" eingestuft wurde.
    Was heisst das denn jetzt konkret? Welche Beiträge, falls überhaupt, werden mit erstattet? Warum wird hier der 1.7.2018 festgestellt?


    Es wäre nett, wenn jemand eine "Handlungsempfehlung" hat? Wie soll ich mich jetzt verhalten (abwarten, nochmal Einspruch, Klage?).


    Ich bin ziemlich frustriert, zum einen über die Art und Weise und zum anderen, dass man anscheinend keine Handhabe hat die unrechtmässig einbehaltenen Gebühren zurück zu verlangen.


    PS: Eventuell gibt es Anwälte, die darauf spezialisiert sind?


    Danke und viele Grüße,
    Andreas

  • Hallo AndreasS,


    Sie haben/es ist alles getan.


    Erst mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde endgültig geklärt, dass die doppelte Belastung von GEZ-Gebühren unkorrekt/ungerecht ist. Erst ab diesem Urteil entstand der Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren (also ab dem 01.07.2018). Und für die Rückerstattung bedarf es eines Antrages und der Vorlage ergänzender Nachweise/Belege, dass die GEZ-Gebühr von einer Person für 2 Haushalte gezahlt wurde.


    Sicherlich ist der Ärger groß für die zuvor geleisteten Zahlungen - aber zum Glück gab es jemand, der sich nicht nur darüber geärgert hat sondern auch die Initiative ergriffen hat und eine gerichtliche Entscheidung bis zur letzten Instanz (dem Bundesverfassungsgericht) durchgebracht hat. So geht Demokratie!


    Freundlichen Gruss
    von der Rotbaerin