Nochmals...: Bewertungsreserve,LBVR

  • Hallo,
    habe meine LV bei der HUK vorsichtshalber zum 1.12 2014 gekündigt, abgeschlossen 1978, Laufzeit bis 2018. Die Rückvergütung (Rückkaufwert?) betrug (alles Stand 1.12.2013) € 110523.-, das Gesamtüberschussguthaben € 145822.-, der Anteil an den Bewertungreserven zusätzlich € 29432.- nach € 30038.-(2012) € 12470.-(2011)... Per 30.06.2014 wurde mir ein Wert von ca €38000.- prognostisiert, im Oktober 2014 wurde der Wert ( nach neuer Gesetzeslage berechnet?) auf € 4375.- reduziert. Offensichtlich hat man nur noch den Sockelbetrag ausgewiesen. Wenn ich Ihre und andere Publikationen in den letzten Monaten, die sich teilweise gegenseitig zitieren, richtig verstehe, müsste doch eigenlich noch die alte Gesetzeslage angewendet werden?
    Mit freundlichen Grüsse
    h.stobbe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau/Herr Stobbe,


    nein, leider wird seit 7.8. die neue Gesetzeslage angewendet. Insofern ist die Kürzung leider rechtmäßig.
    Haben Sie geprüft, ob die Kündigung sich für Sie rechnet? Dazu brauchen Sie unbedingt aktuelle Daten. Fragen Sie diese an und benutzen Sie dann unseren Excel-Rechner.
    Schreiben Sie gerne wieder, wenn Sie weitere Hilfe benötigen.
    Ohne weitere Informationen muss ich Ihnen raten, Ihre Kündigung einstweilen zurückzuziehen.


    Beste Grüße
    Saidi Sulilatu

  • Hallo Herr Sulilatu
    Auch wenn die Kündigung schon im Mai 2014 ausgesprochen und im Juni 2014 bestätigt wurde? Nach meinem Verständnis dürften die Versicherungen ab 2015 50% der Bewertungsreserven in Zukunft nur unter bestimmten Vorrausetzungen beanspruchen ( bis auf den 10%igen Sockelbetrag), Ist denn diese Situation jetzt schon eingetreten? Oder müsste das nicht in jedem Einzelfall separat ausgerechnet werden?
    MfG
    h.stobbe
    (Helmuth Stobbe)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Stobbe,


    ja, leider zählt nicht das Datum des Kündigungsschreiben, sondern das Datum der Vertragbeendigung. Somit fällt der 1.12. unter das neue Gesetz.
    Die Situation (nämlich ob der Sicherungsbedarf des Versicherers die Beteiligung an den Bewertungsreserven übesteigt) wird tatsächlich jetzt schon in jedem Einzelfall ausgerechnet. Nur zeigt sich empirisch:
    - In praktisch allen Fällen werden die Bewertungsreserven gekürzt.
    - Die Berechnung wird seitens der Versicherer nicht preisgegeben und bleibt intransparent.
    - Die Höhe der Sockelbeteiligung liegt nicht bei 10% einheitlich, sondern schwankt vielmehr enorm von vertrag zu Vertrag.
    - Die Sockelbeteiligung wird 2015 neu festgesetzt und kann (wird?) dann bei Null liegen.


    VG
    Saidi Sulilatu