Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Hinterbliebenen von verstorbenen Angehörigen auch die Kreditgebühren zurückfordern kann?
Bsp. Mein Schwiegervater ist im April 2014 verstorben. Er hatte auch seit 2004 mehrere Kredite abgeschlossen und abgezahlt. Kann seine Witwe nun auch die Bearbeitungsgebühren zurückfordern, obwohl sie die Verträge nicht unterschrieben hat. Wenn ja, wie muss Sie das Anschreiben an die Bank formulieren.
Vielen Dank.