Kreditgebühren

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, ob die Hinterbliebenen von verstorbenen Angehörigen auch die Kreditgebühren zurückfordern kann?
    Bsp. Mein Schwiegervater ist im April 2014 verstorben. Er hatte auch seit 2004 mehrere Kredite abgeschlossen und abgezahlt. Kann seine Witwe nun auch die Bearbeitungsgebühren zurückfordern, obwohl sie die Verträge nicht unterschrieben hat. Wenn ja, wie muss Sie das Anschreiben an die Bank formulieren.
    Vielen Dank.

  • Hallo,


    die Erben erben nicht nur das Guthaben, sondern auch die Schulden. Sie werden Rechtsnachfolger und treten damit auch in die Verträge ein - sie müssten etwaige Darlehensraten auch noch zahlen. Im Gegenzug können Sie auch Ansprüche aus diesen Verträgen als Rechtsnachfolger geltend machen und zum Beispiel unzulässige Kreditgebühren zurückverlangen.


    Sie schreiben dazu. Der Kreditnehmer ist verstorben, Sie sind als Erbe Rechtsnachfolger und sind in die Rechte und Pflichten eingetreten und fordern deshalb die unzulässigen Gebühren zurück.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Vielen Dank für Ihre Bemühung.
    Soweit mir bekannt ist sind alle Kredite schon abgezahlt gewesen. D.h, meine Schwiegermutter kann die Gebühren trotzdem zurück verlangen? Auch wenn die Kredite schon abgezahlt sind?
    Mit freundlichen Gruß
    Eick

    • Offizieller Beitrag

    Solange diese noch nicht verjährt sind .. ist es möglich

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager