Unfallversicherung als Rentner

  • Hallo,
    ich bin seit Sept 17 in Rente und habe eine Unfallversicherung (€ 160,89/Jahr) die
    Invalidität mit 500 % Progression
    Vollinvalidität
    Internationale Rückholung (Hab ich auch über ADAC)
    Kosm. Op's
    Bergungskosten
    Kurkostenbeihilfe abdeckt.


    Macht dies als Rentner noch Sinn?


    Grüße

  • Hallo @ehhh5260,


    Sie stellen eine Frage, die nur mit einem deutlichen Jein beantwortet werden kann.


    Zum Einlesen in die Thematik empfehle ich: https://www.finanztip.de/unfallversicherung/


    Da Sie nun schon eine Unfallversicherung haben, ist es nicht die Frage, ob Sie formal Rentner sind, sondern hängt m.E. von drei Hauptfaktoren ab:


    Gesundheitszustand: Wie im Link erläutert, zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhaften Beeinträchtigungen von Körperfunktionen. Je älter man wird, desto eher (und berechtigter) kann die Unfallversicherung einwenden, die dauerhafte Beeinträchtigung ist nur oder zumindest überwiegend die Folge einer Vorschädigung. Die Unfallversicherung zahlt dann trotz Beeinträchtigung nicht oder nur Teilbeträge. Besonders für Frauen ist hier das Thema Osteoporose relevant. Natürlich gibt es immer auch klare Fälle; wenn das Bein durch einen Unfall abgetrennt wurde, ist es weg.


    Betreiben Sie weiterhin relativ unfallträchtige Hobbys, z.B. Bergwandern, Mountainbiking o.ä.?


    Ihre Finanzsituation: Können sie sich für die 160 Euro p.a. etwas Besseres vorstellen oder sind die Euros Ihnen das subjektive Sicherheitsgefühl wert?


    Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.
    Gruß Pumphut

    • Offizieller Beitrag

    Gesundheitszustand: Wie im Link erläutert, zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhaften Beeinträchtigungen von Körperfunktionen. Je älter man wird, desto eher (und berechtigter) kann die Unfallversicherung einwenden, die dauerhafte Beeinträchtigung ist nur oder zumindest überwiegend die Folge einer Vorschädigung. Die Unfallversicherung zahlt dann trotz Beeinträchtigung nicht oder nur Teilbeträge. Besonders für Frauen ist hier das Thema Osteoporose relevant. Natürlich gibt es immer auch klare Fälle; wenn das Bein durch einen Unfall abgetrennt wurde, ist es weg.


    Gruß Pumphut


    Vielen Dank für die Frage und die gute Antwort, @Pumphut!


    @ehhh5260 Fast alle halbwegs vernünftigen Tarife zahlen mind. 50%, manchmal 75% und die ganz gute (und teuren) sogar 100%, auch wenn eine Vorerkrankung am Unfall mitgewirkt hat.


    Welchen Tarif haben Sie? Können Sie erkennen, wie hoch die Leistung bei Vorerkrankung ist?

  • Vielen Dank für Ihre Antwort,
    Auf den ersten Blick kann ich nur erkennen:
    Gefahrengruppe A
    Dynamik: 5 %
    Invalidität mit 500 % Progression
    o.g. Leistungen


    Beitrag: 160,89 €
    Versicherung: Baden Badener


    Alter 66


    Was müsste ich gegebenenfalls erfragen ?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Zum obigen Thema Mitwirkung steht unter 3.2:
    "Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedochdie Minderung."
    Das bedeutet aber natürlich, dass wenn der Unfall erheblich (>25%) durch eine Krankheit verursacht worden ist, Sie entsprechend anteilig (zB nur 50%) der Leistung erhalten.


    Ich habe mir natürlich nicht die kompletten Bedingungen angesehen. Aber als ein Anhaltspunkt hat der Tarif Baden Badener TOP von der Ratingagentur Franke & Bornberg ein FF+ erhalten. Er kann damit als guter, wenn auch nicht als sehr guter Tarif angesehen werden.


    Am wichtigsten ist jedoch Ihre persönliche Risikoeinschätzung, wie von @Pumphut oben ausgeführt.

  • Hallo,
    jetzt hätte ich doch noch eine Frage:
    Neben meiner Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld habe ich eine separate Krankenhaustagegeldversicherung.
    Wie sieht das dann im Schadensfall (Krankenhausaufenthalt) aus ? Kann ich den Krankenhausaufenthalt bei Beiden geltend machen?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bitte überlegen Sie ob Sie die Krankenhaustagegeldversicherung wirklich brauchen. Die Mehrkosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer kann man ggf. auch mal selbst bezahlen. Eine der weniger sinnvollen Versicherungen m.E.


    Die doppelte Leistungseinreichung wird in dem Moment schwierig, wenn eine der beiden Versicherungen von der Leistung der anderen erfährt. Im Zweifelsfall müssen Sie das angeben...