Fragen zur Hausratversicherung - wie läuft die Wertermittlung?

  • Hallo zusammen,


    ich überlege zurzeit, einen Hausrattarif mit 'Fahrradklausel' abzuschließen. Eine separate Fahrradversicherung kommt wohl nicht infrage, weil die Räder nicht mehr so neu sind. Dennoch sind sie wertvoll bzw. ein gleichwertiger Ersatz wäre teuer. Mein Problem dabei: 2 unserer Räder sind Individualaufbauten & wurden immer wieder optimiert, d.h. es gibt keine Rechnung über einen 'Kaufpreis' sondern teilweise wurden Teile privat über Kleinanzeigen etc. gekauft, teilweise liegen ggf. noch Rechnungen vor, teilweise liegen ggf. auch noch Montage-Quittungen vor, aber all das über mehrere Jahre verteilt..
    Wie weise ich den Wert eines Fahrrads ggü. der Versicherung nach?


    Das bringt mich aber zu ganz allgemeinen Fragen: angenommen, ein Brand vernichtet nahezu unseren gesamten Hausstand - wie um alles in der Welt sollte man dann ermitteln / nachweisen, was man alles hatte (man denke nur an Kleidungsstücke, Bücher, Küchenutensilien, Werkzeug, ...) und was das mal wert war??


    Ich weiß, dass es Listen gibt, die beim Einschätzen des Wertes (vorab) helfen sollen, aber man kann ja nicht den Wert jedes einzelnen Teils notieren?


    Wie also läuft die Wertermittlung im Versicherungsfall, wenn nicht mehr auszumachen ist, was alles beschädigt / vernichtet wurde? Greifen die Versicherer dann auf allgemeine Richtwerte zurück?


    Danke für Aufklärung & Gruß!

  • Hallo,
    leider lese ich da nicht die Antwort auf meine Frage (diesen und ähnliche Artikel habe ich bereits einige gelesen).


    Dort steht : "Deckung bis zur vollen Versicherungssumme"


    - wer aber bestimmt anhand was den zu ersetzenden Anteil an der Versicherungssumme / wie wird dieser nachgewiesen?


    Wenn ich z.B. diese Pauschalvariante mit 650€ / qm habe - dann zahlt die Versicherung doch nicht automatisch diese Summe?

  • OK, das hatte ich eigentlich so erwartet. Habe jetzt mal in die Versicherungsbedingungen geschaut. Gehe davon aus, dass das gutachterlich festgestellt wird und ggf. dann ein Abschlag erfolgt. Im Zweifel bei der Versicherung nachfragen.

  • Hallo @endlossanierung,


    Ihre allgemeine Frage ist sehr berechtigt. Um sie etwas einzugrenzen folgende Bemerkungen.


    Der Totalverlust durch Vollbrand ist ein sehr seltenes Ereignis. Bei der Beschädigung durch ein Schwelfeuer, Rauch oder z.B. Leitungswasser bleiben üblicherweise genügend Reste übrig, um auch nach dem Schadenereignis festzustellen, ob man z.B. 5 oder 15 Anzüge welcher Qualität hatte.


    Die meisten Versicherungsbedingungen orientieren sich an den Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf
    Danach ist der Neuwert versichert: „ A 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.“
    Da der Neuwert sich mit der Zeit ändert, müssen Sie im Schadenfall nur wissen, welche Gegenstände gab es in meinem Haushalt. Die immer wieder erwähnten Listen sind dabei sicherlich hilfreich, aber nicht sonderlich praktikabel. Niemand wird Buch führen wollen, wie viele Löffel und wie viele Socken er besitzt. Für wertvollere Gegenstände ist die Aufbewahrung der Kaufquittungen hilfreich. Ein einfach zu erstellendes Beweismittel sind Fotos der Wohnung, auch mit geöffneten Schränken.


    Beim unterstellten Totalverlust kommt das Sachverständigenverfahren zur Anwendung; siehe A 19 der o.g. Bedingungen. Mit Hilfe Ihrer Fotos und des Brandschuttes können die Sachverständigen eine Einschätzung treffen, was Ihr Hausrat Wert war. Natürlich können und werden sie auch nicht entscheiden, ob Sie 45 oder 55 Paar Socken hatten. Eine gewisse Unschärfe bleibt also, die aber bei einem Totalschaden sicherlich nicht Ihr Hauptproblem sein wird.


    Damit ist Ihre Frage zum Fahrrad fast beantwortet. Beim Totalverlust schuldet Ihnen die Versicherung genau das Geld, das zum Wiederaufbau des Fahrrades mit seiner individuellen Konfiguration erforderlich ist. Sie müssen also „nur“ nachweisen, aus welchen Teilen besteht Ihr Fahrrad. Fotos sind wieder wichtig und vielleicht können Sie sich auch eine Liste der wichtigsten Teile mit konkreter Herstellerbezeichnung, Artikelnummer und Baujahr zulegen. Mit den Fotos und der Liste gehen Sie im Fall des Totalverlustes zum Fahrradladen Ihres Vertrauens und lassen sich ein Angebot erstellen, was der Neuaufbau genau dieses Fahrrades mit Material und Lohn kostet. Das ist dann der Versicherungswert.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut


    und danke für die ausführliche und informative Antwort!


    Denke ich habe es verstanden und die Hinweise zum gleichwertigen Ersatz (auch/insb. beim Fahrrad) sind sehr hilfreich. Wenn es so läuft, werde ich das mit dem Einschluss der Fahrräder machen!
    (Den Einwand, dass die Fotos & Rechnungen ggf. auch verbrannt sind verkneife ich mir ;) - wir wollen nicht hoffen, dass es dazu kommt)


    Den link werde ich mir auch in Ruhe ansehen.


    Schönen Abend noch!