Zusage Bauspardarlehen

  • Wer kann Licht ins Dunkel bringen?


    Zum Kauf eines Eigenheims soll eine langfristige Zinsbindung über ein Bauspardarlehen erfolgen. Guthaben im Bausparvertrag besteht nicht. Die Finanzierung erfolgt also über ein Vorausdarlehen. Parallel wird ein Bausparvertrag bespart, der dann zur Zuteilung das Vorausdarlehen zurückbezahlt. Im Anschluss erfolgt die Finanzierung also über das normale Bauspardarlehen.


    Wann erfolgt die Genehmigung des Bauspardarlehens bei folgenden Fällen:
    1. Die Finanzierung erfolgt über ein Vorausdarlehen bei der Bank/Sparkasse
    Zu welchem Zeitpunkt genehmigt die Bausparkasse das Bauspardarlehen - zum Zeitpunkt der Zuteilung oder bereits heute. Stellt dir vor, der Darlehensnehmer ist heute angestellt mit Top-Bonität. Zum Zeitpunkt der Zuteilung ist er selbständig - also hat eine schlechtere Bonität. Kann die Bausparkasse die Vergabe des Darlehens noch stoppen?


    2. Die Finanzierung erfolgt direkt über die Bausparkasse
    Kann die Bausparkasse zum Zuteilungszeitpunkt ihre Zusage zur Darlehensvergabe noch zurückziehen?


    Danke und Grüße Euch

  • Auch an dieser Stelle würde ich raten, die entsprechenden Vertragsdokumente vor Unterschrift einzusehen und sich ggf. beraten zu lassen.


    Bei meiner Bausparkasse habe ich kurz in die aktuellen Bedingungen geschaut. Dort wird erst mal auf die Zuteilung abgehoben, d.h. die Bausparkasse muss für den entsprechenden Vertrag die MIttel haben und die Zuteilungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Dann muss der Bausparer die Zuteilung annehmen, in der Folge findet dann die Darlehensprüfung statt, da kommen die Worte "Kreditwürdigkeit" und "Nachweis dass die Tilgungsleistungen ... erbracht werden können" vor.


    Ich habe in grauer Vorzeit die Variante 1 gemacht und die Unterlagen noch mal eingesehen. Zum Zeitpunkt des Darlehens war seitens der Bausparkasse nichts zugesagt oder genehmigt analog zu der Ausführung im vorigen Absatz zu den Bausparbedingungen.


    Bei der Variante 2 würde ich vermuten, dass es genauso ist.

  • Dem TE ging es mMn um die Frage, ob es sein kann dass er bei schlechterer Bonität überhaupt kein Bauspardarlehen bekommt. Das Risiko ist voll auf seiner Seite, da spätestens nach Ablaufen der Zinsbindung des Vorausdarlehens die Zinsen stark steigen könnten und er nicht / nicht kurzfristig an das Guthaben drankommt.


    Die Banken sind gut dran, da sie sowohl das Grundpfandrecht als auch das Bausparguthaben haben.