Hallo zusammen,
bei Anfragen im Zusammenhang mit der Schufa habe ich den Art. 15 EU-DSGVO gefunden. Beim Musterbrief für andere Anfragen steht was von §§ 34 Abs. 1 und 4. Was ist hier richtig bzw. der Unterschied?
Ltd. Website von Boniversum https://www.boniversum.de/selbstauskunft/
gibt es wieder die Selbstauskunft nach Art. 15.
Kann ich die Anfrage auch direkt über deren Website machen? Hier wird auch kein Personalausweis verlangt. Bei der Schufa schon und beim Musterbrief von Finanztip auch. Welche Daten, Foto kann ich auf dem Ausweis schwärzen?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung bezüglich Anfragen neben der Schufa gemacht.
Vielen Dank.