Direktversicherung mit Besteuerung nach § 40 b EStG - neuer Arbeitgeber will nicht

  • Ich habe im Dezember 2004 eine fondbasierte Direktversicherung mit Entgeltumwandlung in Höhe von1200€ jährlich (via Weihnachtsgeld) abgeschlossen bei der Allianz.
    Garantierte Rückzahlungssumme ist mittlerweile 15600€, aktueller Stand der Fonds allerdings nur knapp 12000€ - wohl dadurch, dass die Laufzeitkosten (wie es angeblich der Gesetzgeber will) in den ersten 5 Jahren komplett anfallen.


    Mein neuer AG sagt jetzt, dass er nur das Haus und Hof Unternehmen Debeka für Direktversicherungen als Partner hat und auch keine anderen Verträge weiter führt. Er ja eine Fürsorgepflicht und Haftung hat und bei meinem Anbieter ja nichts geprüft hat, ob er das vertreten kann.
    Nachteil wäre also für mich: 1.) Kriege ich ja die Pauschalbesteuerung nach 40b gar nicht mehr und 2.) müßte ich ja die Gebühren neu zahlen. Die sind ja weg dann und habe ich aber ja für die nächsten 30 Jahre dann bereits mit bezahlt aber die Leistung nie in Anspruch genommen, richtig?


    Einen gesetzlichen Anspruch auf die Weiterführung gibt es nicht, richtig?
    Und eine Möglichkeit vor der Rente an das Geld zu kommen auch nicht, da das ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben eine Altersvorsorge ist.


    Im Zweifel, wenn die Fonds gut laufen und ich die knapp 4000€ aufgeholt habe zur Garantiesumme, habe ich minimal etwas verdient, wenn es schlecht läuft habe ich die 15600€ bis zur Rente zinslos angelegt. Kann das sein?


    Danke für Meinungen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @hausrocker,


    Du hast ein Anrecht darauf, dass die 12.000€ von der Allianz zur Debeka übertragen werden (steuerfrei). Es gibt sehr wohl einen gesetzlichen Anspruch darauf! Dein neuer AG kann aber bestimmen, dass es ab jetzt die Debeka ist.
    Wenn die bAV bei der Debeka ebenfalls als Direktversicherung geführt wird, darfst Du auch die Pauschalbesteuerung nach 40b weiterführen.
    Und ja, für neues Geld, das reinfließt, können und werden bei der Debeka neue Kosten anfallen.


    Alternativ könntest Du die Allianz nicht übertragen und entweder privat weiterzahlen (ohne die Vorteile von 40b) oder beitragsfrei stellen. Was die günstigere Alternative ist, kann ich von hier nicht beurteilen.


    Zahlt denn Dein neuer Arbeitgeber was dazu? Wenn ja, würde ich mir die Kosten bei der Debeka mal anschauen und evtl. zur Übertragung tendieren.

  • Danke für die Antwort. Übertragen kann ich wirklich nur die 12000€ und nicht die Garnatiesumme in Höhe von meinen Einlagen? Dann hätte ich diese Summe immerhin "nur" 13 Jahre zinslos verliehen.


    Meine Information ist, dass es so gute Verträge wie der von der Allianz mit Fonds und Investgarantie gar nicht mehr gibt?


    Ich habe zumindest keine Informationen über Zuzahlungen. Wenn die damit den Nachteil eines neuen Vertrages mit schlechteren Konditionen ausgleichen, wäre ich ja auch zufrieden. Und natürlich nur, wenn ich nicht die Differenz zwischen 12k und 15,6k als Verlust verbuchen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, nur die 12.000€, denn dein neuer AG hat offensichtlich abgelehnt, die Zusage vom alten AG, also die Allianz zu übernehmen.


    "so gute Verträge wie die von der Allianz" - woher kommt diese Information? Von einem Allianz-Vertreter?
    Es kann in der Tat sein, dass in dem Vertrag ein relativ hoher Garantiezins (2,75%?) aus 2004 verbaut ist. Nützt auch wenig, wenn die Kosten so viel schon aufgefressen haben... ;(


    Du musst Deinen neuen AG fragen, ob er was dazuzahlt. Aber nächstem Jahr muss er 15% dazuzahlen - da geht aber mehr, 20% halte ich für üblich - Verhandlungssache.


    Wie gesagt, es kann auch sein, dass eine Übertragung sich nicht lohnt - schwer zu beurteilen von hier aus.

  • Die Versicherung läuft ja aktuell auf mich. Nicht mehr auf meinen alten AG. Oder ist das falsch ausgedrückt? Und die Garantie habe ich doch von der Allianz, nicht meinem ex-AG?


    Ich habe auch keinen Garantiezins glaube ich, sondern lediglich im Jahr 2045 "mindestens ein Kapital von 15600€", wie sie in meinem Allianzkonto heißt.


    Mir wurde das so erklärt, dass ich in eine Auswahl an Fonds, die von der Allianz ausgesucht wurden, quasi komplett ohne Risiko investieren kann. In meiner ersten Beispielrechnung waren dann angenommene Werte von 6 oder sogar 11% Wachstum aufgeführt. Heißt natürlich nichts aber ist so deren Idee (gewesen).


    In Anbetracht der Pflicht 15% zuzuzahlen bei Neuverträgen, wäre es ja unklug jetzt etwas ohne Zuzahlung abzuschließen, wenn der AG freiwillig nichts anbietet.


    Wovon hängt es denn ab, ob eine Übertragung Sinn macht?
    Es gibt ja folgende Optionen:
    1.) Beitragsfrei stellen und abwarten. Ergebnis kann sein: 1.) Garantiesumme im Jahr 2045 kassieren. 2.) Die Zinsen schaffen es, die Gebühren zu kompensieren und noch Gewinn einzubringen.
    Schaffen sie es nicht und wir rechnen mal 1% Zinsen für die nächsten 27 Jahre, dann sind das in etwa 4212€ Zinsen, die ich nicht bekommen habe. Also mir entgehen fürs gratis verleihen.


    2.) Das Geld rausnehmen und den Verlust hinnehmen. Wären 12000€, für die ich sagen wir mal 1% (aktuell habe ich einen Wert von 0,87% gefunden?) die nächsten 27 Jahre kassiere: 3240€. Das ist ja gerade mal 15240€.


    Also selbst wenn ich das Geld raushole und irgendwo anders 1% Zinsen kriege, bin ich noch unter der Garantiesumme der Allianz mit 15600€. Und habe auch nicht die von mir aus geringe Chance, doch noch durch gute Fondentwicklung was zu verdienen.


    Rausnehmen ist also so oder so eine schlechte Idee würde ich sagen oder?


    Ich glaube meine Taktik ist dann, wenn das nicht weiter geführt wird:
    Beitragsfrei drin lassen.
    Doch neue Sache abschließen ab Januar 2019. Die 15% vom AG mitnehmen, evtl. mehr aushandeln. Irgendwas mit 1% Verzinsung und Garantie suchen. Da ab sofort einzahlen. Die Garantie dürfte ja auf die Einzahlung und die Verzinsung gelten und dürfte auch nicht durch solche Abwicklungsgebühren angefressen werden. Die holen bei sowas ihren Verdienst halt über die geringe Verzinsung rein dann vermutlich.

  • So, habe noch mal rumgerechnet mit den 15% AG Zuzahlung: Das sind bei 1000€ jährlich und 27 Jahren ja gerade mal 1,02% Verzinsung am Ende. Also Augenwischerei. 15% hört sich nach super viel an. Ist es aber am Ende nicht.


    Denn man kriegt die 15% ja nur einmalig jedes Jahr auf die Einzahlung. Wenn der Rest miserabel verzinst wird, reißt das nichts raus. Und dafür ist das Geld nicht flexibel verfügbar, am Besten noch Gebühren dazu.
    Mal die evtl. Steuervorteile bei der Auszahlung im vergleich zur direkten Auszahlung außen vor.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ist von hieraus schwer zu beurteilen. Aber ein paar Anmerkungen:


    - Stell sicher, dass die 15.600€ die beitragsfreie Versicherungssumme sind. Nicht dass bei Beitragsfreistellung noch etwas abgezogen wird.
    - Kündigen erscheint in der Tat fraglich. Zum einen könnte es noch einen Stornoabschlag geben, zum anderen dürften Steuern anfallen...
    - Beim Neuabschluss würde ich sehr wohl auf die Kosten (bei der Debeka) achten. Die sind in Garantiezusagen (so wie bei der Allianz) natürlich schon eingerechnet.
    - Auch wenn Du skeptisch bist wegen den 15%: Ohne die lohnt sich die bAV eher nicht. Siehe dazu auch:


    https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/

  • So, final abgelehnt. Begründung: Der AG würde haften und zwar nicht nur für die eingezahlte Summe, sondern auch für prognostizierte Gewinne!


    Was ich ja überraschend finde. Ist das echt so? Und wenn ja: Wer haftet denn aktuell für meine alte Direktversicherung dann? Und in welcher Höhe wird denn für die prognostizierten Gewinne gehaftet?


    Denn nur deswegen ist ja die "Investgarantie" und garantierte Auszahlung in Höhe der Einzahlungen ja offenbar nicht ausreichend.

    • Offizieller Beitrag

    Was hat der AG abgelehnt? Die Übernahme der Allianz?


    Der AG würde für die prognostizierten Gewinne haften? Das klingt spanisch. Deswegen sind sie ja nur prognostiziert. Haften würde er bei Übernahme der Allianz natürlich für die garantierten 15600€. Aber die garantiert ja die Allianz.


    Letztlich kannst Du da nichts machen. Der AG bestimmt den Anbieter, und muss das auch nicht begründen.


    Ich kann es aus der Ferne nicht beurteilen, aber es hat für mich den Anschein, dass schlicht kein anderer Anbieter als die Debeka gewünscht wird und entsprechend Argumente gegen Deinen Altverrtag hervorgebracht werden.