Hallo zusammen,
nach Lesen des Investmentsteuerreformgesetz-Artikels bleiben für mich noch 2 Fragen offen:
1) Wo wird bei thesaurierenden Fonds die Steuer auf die Vorabpauschale entnommen? Werden dafür Anteile verkauf? Wird dafür das Verrechnungskonto genutzt, d.h. ich brauche zukünftig nicht nur Guthaben für z.B. einen Sparplan, sondern auch für die Steuern?
2) Macht es Sinn, einen thesaurierenden Fonds nachzubauen, indem ein ausschüttender Fonds gewählt wird und die Dividende dann wieder reinvestiert wird?
Idee: Jährlichen Freistellungsbetrag ausnutzen, damit im Verkaufsjahr weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Geht sowas? Ich befürchte mal eher, dass das nicht funktioniert, da man dann ja per Dividende Geld aus dem Fond entnommen hat und wenn man die Dividende nun wieder reinvestiert, beim Verkauf nicht die bereits gezahlten Steuer auf die Dividende wieder angerechnet werden, richtig?
Danke euch