Neue Beiträge für Zahnersatz oder Leistungskürzung

  • Wir sind nicht in der gesetzlichen GKV. Aus heiterem Himmel kürzt die HallescheKV die Leistungen bei bestehendem Krankenversicherungsvertrag im Bereich Zahnersatz. Grund sei eine Beihilfeänderung (BW), die bereits 5 Jahre zurückliegt. Wo bleibt da der Vertrauensschutz für Verbraucher bei seit Jahrzehnten bestehender Krankenversicherung? Wir sehen darin eine gravierende, willkürliche Benachteiligung als Vertragspartner. Um den bisherigen Versicherungsumfang aufrecht erhalten zu können, verlangt die Hallesche KV eine monatliche Beitragserhöhung von mindestens 35 € ab laufendem Monat. Kann das zulässig sein? Und ist der unabhängige Treuhänder gegenüber der Halleschen auch wirklich unabhängig?

  • Eine offizielle Beitragserhöhung scheint das ja nicht zu sein. Ansonsten hätte der Versicherer ja einige Pflichten zu erfüllen. Aus meiner Sicht stünde dir nämlich in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht zu und gleichzeitig hättest du das Recht auf einen Wechsel in einen anderen und auch günstigeren Tarif deines Versicherers. Und auf deine Rechte hätte die Hallesche eigentlich auch schriftlich informieren müssen. Vielleicht macht es Sinn sich an eine Verbraucherschutz-Zentrale zu wenden, um eine erweiterte Beratung zu erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Zahnweh, willkommen in der Community,


    die Begründung und den Sachverhalt müsste man sich sicher genauer anschauen. Übernimmt denn die Beihilfe tatsächlich mehr?


    Vll. hilfreich:
    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-beitragssteigerung/
    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-tarif-wechsel/


    auch wenn es nicht um eine offizielle Beitragssteigerung handelt. Ein interner Tarifwechsel ist sowieso immer möglich.