Grunderwerbsteuer

  • Hallo zusammen,


    es soll für einen Immobilienkauf, bei dem Einzug und Zahlung erst im Mai 2019 stattfinden, ein notarieller Vorvertrag geschlossen werden.


    Der Notar konnte nicht beantworten, ob schon bei Unterschrift des Vorvertrages (auch dieser Vertrag muss schon an das Finanzamt gemeldet werden) die Grunderwerbsteuer fällig ist oder erst nach Unterschrift des Kaufvertrages im Mai? Beim Finanzamt erreiche ich seit gestern niemanden. Es ist immer besetzt. Weiß es jemand? Hätte jemand schon den Fall? Bitte nicht über Sinn und Unsinn des Vorbertrages streiten!

  • Gemäß Finanzamt erst wenn ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wurde. Ob der Vorvertrag einer ist, muss der Notar mir sagen, sagte die Dame. Naja, somit weiß ich auch nicht weiter und werde einfach gleich auf den Kaufvertrag drängen

  • Gemäß Finanzamt erst wenn ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wurde.

    Entscheidend ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft.


    Sollte in dem Vorvertrag bereits unwiderruflich vereinbart werden, dass das Eigentum an dem Grundstück übergehen soll, dann wird auch die Grunderwerbsteuer fällig werden.


    Steht im Vorvertrag hingegen nur eine Absichtserklärung oder Option und es ist noch nicht fest vereinbart, dass das Eigentum wirklich übergehen soll bzw. ist der Eigentumsübergang dem später abzuschließenden Hauptvertrag vorbehalten, dann wird die Grunderwerbsteuer erst fällig, wenn der Hauptvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde.


    Deshalb hatte ich geschrieben, dass es auf den Inhalt des Vorvertrages ankommt.