Hallo zusammen,
es soll für einen Immobilienkauf, bei dem Einzug und Zahlung erst im Mai 2019 stattfinden, ein notarieller Vorvertrag geschlossen werden.
Der Notar konnte nicht beantworten, ob schon bei Unterschrift des Vorvertrages (auch dieser Vertrag muss schon an das Finanzamt gemeldet werden) die Grunderwerbsteuer fällig ist oder erst nach Unterschrift des Kaufvertrages im Mai? Beim Finanzamt erreiche ich seit gestern niemanden. Es ist immer besetzt. Weiß es jemand? Hätte jemand schon den Fall? Bitte nicht über Sinn und Unsinn des Vorbertrages streiten!