Widerrufsrecht Baudarlehen

  • Am 15.April 1997 schloss ich ein Baudarlehen -250.000 DM -über 10 Jahre ab.
    Am 30. April 2007 wurde der Vertrag bis zum 30.April 2017 verlängert.
    Am 28. Februar 2009 zahlten wie 35.000 € als Sondertilgung.
    Neue Darlehensverträge gab es zu den beiden letzten Positionen nicht.
    Das Widerrufsrecht gilt ja nun nicht, weil keine neuen Verträge geschlossen wurden.
    Aber es besteht doch die Möglichkeit nach 10 Jahren ein Baudarlehen zu kündigen oder
    geht das bei einer Verlängerung nicht?
    Mussten eigentlich keine neuen Verträge geschlossen werden?

    • Offizieller Beitrag

    Sie haben die Möglichkeit nach BGB ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen (nach 10 Jahren plus 6 monatiger Kündigungsfrist) sofern die entsprechende Sollzinsbindung länger vereinbart wurde.


    Sie haben ja in 2007 eine Sollzinsbindung von 10 Jahren gewählt, daher ist ein Sonderkündigungsrecht nicht möglich.


    Bei Ablauf der Sollzinsbindung können Sie das Darlehen vollständig zurückführen, ohne das Gebühren o.ä. in Rechnung gestellt werden können.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager