Direktversicherung KV-Beiträge auf Gewinnanteil aus Aktienfond??

  • Hallo, demnächst wird meine Direktversicherung fällig.


    Sie wurde seit 1999 zu 2/3 aus betrieblichen Mitteln sprich aus dem Brutto finanziert und, nachdem ich vorzeitig in Rente ging, zu 1/3 privat weitergeführt. Dass der betriebliche Anteil nachträglich mit Krankenversicherungsbeitrag beaufschlagt wird, ist m.E. in Ordnung, da ja entgangener Beitrag. Als Rentner zahle ich KV auf meine volle Rente, und nun auch noch, da gesetzlich so vorgesehen, auf die aus dem REntennetto gezahlten Beiträge. So weit so gut.


    Die Direktversicherung meldet an die KV den vollen Auszahlungsbetrag und genau zwei weitere Angaben, nämlich die 66,7 % betrieblich und 33,3 % privat. Aber warum soll ich auf den GEWINNANTEIL aus dem FOND Krankenversicherungsbeitrag zahlen? Ich verstehe völlig, dass ich den Wert der monatlichen Beiträge ver-krankenversichere - aber doch bitte nicht die Gewinnanteile.... seit wann muss man denn auf Aktiengewinn KV zahlen?


    Bitte um Rückmeldungen, wer sich shcon mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
    Vielen Dank und Gruß. Mathildis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Mathildis,
    willkommen hier!


    Sie meinen die Fondsgewinne, die innerhalb der Direktversicherung (also wohl eine fondsgebundene Rentenvers.) erzielt worden sind?
    Mir wäre keine Regelung bekannt, in der bei der Beitragsberechnung zwischen "Renten aus Eigenbeitrag" und "Rente aus erwirtschafteten Gewinnen" unterschieden wird. Man könnte vermuten, dass die Argumentation ist "Sie erhalten die Rente ja nur in dieser Höhe, weil sie sie aus SV-freien Beiträgen aufbauen konnten".

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.
    Wenn die Versicherung 67% betrieblich und 33% privat meldet, umfassen die 33% nur die privat gezahlten Beiträge ohne die Gewinne daraus? Sprich: Die KV verbeitragt die gesamte Auszahlung nur abzgl. der nominal privat gezahlten Beiträge?


    Wenn ja, würde ich mich zunächst an die Direktversicherung wenden und um eine andere Aufstellung bitten in Verbindung mit der Frage, ob diese Verbeitragung sein kann. Meiner Meinung nach nicht.


    Nächster Schritt wäre Kontakt zur Krankenkasse. Danach Honorarberater oder Fachanwalt, abhängig von der Höhe, um die es geht.

  • es geht im Grunde nur um die Verbeitragung der Gewinne aus Fondanlagen. Die LV wird in einer Summe zusgezahlt, es geht also nicht um Verbeitragung von Rentenzahlungen.


    Ich möchte nicht, dass die Gewinne, die aus meinem privaten Teil der Einzahlung entstanden sind, verbeitragt werden....
    Bei 100.000 Versicherungssumme, 30.000 betrieblicher und 15.000 privater Einzalung = 45.000 Gewinn, darauf mein 33% Anteil macht das 15.000 Euro x ca. 20 % Beitrag = 3.000 Euro aus...


    Aber Wollen und Dürfen.... und als Rentner klagen... ich hatte gehofft, dass das Thema vorrangig die Direktversierer interessiert... schließlich würden die LV wieder attraktiver in der netto-Auszahlung.


    Danke Ihnen.