Hallo, demnächst wird meine Direktversicherung fällig.
Sie wurde seit 1999 zu 2/3 aus betrieblichen Mitteln sprich aus dem Brutto finanziert und, nachdem ich vorzeitig in Rente ging, zu 1/3 privat weitergeführt. Dass der betriebliche Anteil nachträglich mit Krankenversicherungsbeitrag beaufschlagt wird, ist m.E. in Ordnung, da ja entgangener Beitrag. Als Rentner zahle ich KV auf meine volle Rente, und nun auch noch, da gesetzlich so vorgesehen, auf die aus dem REntennetto gezahlten Beiträge. So weit so gut.
Die Direktversicherung meldet an die KV den vollen Auszahlungsbetrag und genau zwei weitere Angaben, nämlich die 66,7 % betrieblich und 33,3 % privat. Aber warum soll ich auf den GEWINNANTEIL aus dem FOND Krankenversicherungsbeitrag zahlen? Ich verstehe völlig, dass ich den Wert der monatlichen Beiträge ver-krankenversichere - aber doch bitte nicht die Gewinnanteile.... seit wann muss man denn auf Aktiengewinn KV zahlen?
Bitte um Rückmeldungen, wer sich shcon mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Vielen Dank und Gruß. Mathildis