Krankenversicherung bei einem Auslandsstudium

  • Hallo liebe Community,


    meine Tochter hat gerade ein Masterstudium in den Niederlanden begonnen. Sie hat ihre studentische gesetzliche Krankenversicherung gekündigt (dachte sie jedenfalls) und für zwei Jahre eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abgeschlossen. Jetzt erfährt sie von der GKV, dass sie die GKV nicht kündigen kann, es sei denn, sie erklärt, dass sie dauerhaft im Ausland bleiben wird. Das hat sie eigentlich nicht vor. Um das korrekt zu machen, müsste sie ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen. Und die Auslandskrankenversicherung, die sie bereits für zwei Jahre bezahlt hat, wäre dann ja auch nicht mehr gültig.


    Weiß jemand, ob das wirklich so sein muss? Oder was wir tun können, um nicht die Beiträge doppelt zu bezahlen?


    Viele Grüße
    Antje

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Antjes


    hier die Antwort unserer Expertin:


    zu dem Thema ein Auszug aus unserem Artikel zur Auslandskrankenversicherung:
    Grundsätzlich besteht die Versicherungspflicht in der GKV auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes fort, solange der zur Versicherungspflicht führende Tatbestand weiter vorliegt. Das ist beispielsweise bei Rentnern der Fall, die Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner sind oder bei Studenten, die an einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben sind.
    Endet hingegen der Grund für die Versicherungspflicht, etwa weil Sie für den Auslandsaufenthalt Ihren Job gekündigt haben, endet auch die Pflichtversicherung. Sofern Sie dann kein Arbeitslosengeld beziehen, müssten Sie sich freiwillig versichern. Als freiwillig GKV-Versicherter können Sie Ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse jedoch beenden, sofern Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall anderweitig abgesichert sind. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine private Auslandskrankenversicherung, die länger als 42 Tage läuft und der Art nach den wichtigsten Leistungen der GKV entspricht.
    Wenn Sie Ihrer Krankenkasse also einen Nachweis über Ihre Auslandskrankenversicherung schicken, können Sie Ihre Mitgliedschaft in der GKV mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende beenden.


    Ob eine Versicherungspflicht nach §5 SGB V vorliegt, müsstest Du mal prüfen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html


    War die Studentin vormals freiwillig versichert, sollte eine Kündigung unter Nachweis einer ausreichenden anderweitigen Absicherung möglich sein. Das hat der GKV-Spitzverband bereits 2009 festgelegt: https://www.vdek.com/vertragsp…_auslandsversicherung.pdf


    Also einfach mal mit der Versicherung reden und fragen, warum die Kündigung nicht möglich sein soll…