Riester direkkt förderberechtigt kündigen - was dann mit abgeleiteten Vetrag ?

  • Moin,
    meinereiner ist direkt förderberechtigt und hat einen Banksparplan, meine Lebensabschnittsgefährtin einen abgeleitetetn Banksparplan. Einzahlungsphase ist in beiden Fällen abgeschlossen, nächstes Jahr soll Auszahlungsphase in beiden Fällen beginnnen.
    Der meiner Lebensabschnittsgefährtin soll im Rahmen der Kleinstrentenregelung komplett ausgezahlt werden. Antrag ist gestellt.
    Was passiert mit dem, wenn ich meinen förderschädlich kündige? Wo steht das?


    MfG.

  • Hi.


    Vermutung meinerseits (vorläufig ohne Fundstelle):


    Ohne einen förderfähigen Vertrag erlischt die Zulagenberechtigung des zweiten Vertrages, ansonsten ändert sich nix. Also die schädliche Verwendung des einen Vertrages heißt nicht, dass der andere dadurch auch schädlich verwendet wird.


    Lässt sich aber alles prüfen.

  • So, jetzt mit Fundstelle. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.


    Paragraph 93 Absatz 3 EStG regelt die Kleinbetragsrente, da finden wir keinen Hinweis auf "schädliche Verwendung".


    Absatz 1 gibt, nach meiner Interpretation, auch nicht her, dass der Wegfall des Vertrages der unmittelbar zulagenberechtigten Person, eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens der mittelbar zulagenberechtigten Person darstellt.


    Paragraph 79 EStG regelt die Zulagenberechtigung, diese würde im Falle einer schädlichen Verwendung durch die unmittelbar zulagenberechtigte Person für die mittelbar zulagenberechtigte Person entfallen.


    Ansonsten habe ich bisher nichts gefunden, dass die Befürchtungen untermauert.


    Im Zweifel einfach bei der ZfA nachfragen, die müssen im Fall der Fälle ohnehin prüfen, ob schädlich oder unschädlich.